Der BGH hat mit Urteil vom 24.9.2020 - VII ZR 69/19 – entschieden: a) Der Vorteil des Unternehmers oder Herstellers im Sinne des § 89b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HGB besteht darin, die vom Handelsvertreter oder Vertragshändler geschaffenen Geschäftsverbindungen ...
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