BFH, Urteil vom 13.1.2011 - V R 43/09Leitsätze1. Das FG darf Verwaltungsanweisungen nicht selbst auslegen, sondern nur darauf überprüfen, ob die Auslegung durch die Behörde möglich ist.2. Die Übergangsregelung der Finanzverwaltung zur eingeschränkten
BFH, Urteil vom 9.3.2011 - IX R 50/10LeitsätzeSpricht es gegen die Einkünfteerzielungsabsicht, wenn der Steuerpflichtige ein bebautes Grundstück innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs - von in der Regel bis zu fünf Jahren - seit der
Das BMF hat im Schreiben vom 2.5.2011 – IV D 2 – S 7104/11/10001 – die Konsequenzen aus dem BFH-Urteil vom 14.4.2010 – XI R 14/09, BB-Entscheidungsreport Köhler, BB 2010, 2743 – gezogen. Darin hat der BFH entschieden, dass die Tätigkeit eines
BFH , Urteil vom 30.11.2010 - Aktenzeichen VIII R 58/07 (Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz vom 15.05.2007 - Aktenzeichen 3 K 1667/04; EFG 2007, 1513 ) Amtliche Leitsätze: 1. Währungskursschwankungen im Privatvermögen gehören bis zur Einführung der
OFD Münster, Kurzinformation vom 3.12.2010, Kurzinformation Körperschaftsteuer Nr. 006/2010 Mit Urteil vom 15.6.2010 (VIII R 33/07, BB 2010, 2739, mit BB-Komm. Heuel, BB 2010, 2741) hat der BFH entschieden, dass Erstattungszinsen nach § 233a AO beim
FG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.2.2011 - 10 K 3092/08Sachverhalt1 Streitig ist, ob eine Einkommensteuerveranlagung durchzuführen ist. 2 Die Klägerin bezog im Streitjahr ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit. Am 8. Januar
FG Düsseldorf , Urteil vom 17.01.2011 - Aktenzeichen 11 K 908/10 L Tatbestand Streitig ist die Lohnsteuernachforderung für Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer anlässlich eines Betriebsfestes. Die Klägerin ist eine Gesellschaft
BFH, Beschluss vom 10.3.2011 - VI B 147/10LeitsatzEin vom Kläger erklärter Verzicht auf mündliche Verhandlung wird wirkungslos, wenn das FG gleichwohl eine mündliche Verhandlung anberaumt. Das FG darf danach nur dann ohne mündliche Verhandlung
BFH, Urteil vom 24.2.2011 - VI R 21/10LeitsatzGelangt pfändbarer Arbeitslohn des Insolvenzschuldners als Neuerwerb zur Insolvenzmasse, liegt allein darin keine Verwaltung der Insolvenzmasse in anderer Weise i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO, so dass
BFH, Urteil vom 15.2.2011 - VII R 66/10LeitsatzDas Finanzamt ist zum Erlass eines ergänzenden Haftungsbescheids berechtigt, wenn die Erhöhung der dem ersten Haftungsbescheid zu Grunde liegenden Lohnsteuerschuld auf neuen im Rahmen einer Außenprüfung
BFH, Urteil vom 16.2.2011 - X R 46/09Leitsätze1. Zuwendungen in den Vermögensstock einer durch Erbeinsetzung von Todes wegen errichteten Stiftung sind keine Sonderausgaben des Erblassers, da sie erst mit dem Tod abfließen.2. § 84 BGB berührt den
BFH, Urteil vom 12.1.2011 - I R 35/10LeitsatzNach einem DBA steuerfreie negative ausländische Einkünfte i.S. des § 2a EStG 2002 sind auch nach dem Übergang von der sog. Schattenveranlagung zur sog. Hinzurechnungsmethode nicht im Wege des negativen
BFH, Beschluss vom 15.2.2011 - VII R 44/09LeitsatzEs wird die Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 2 Abs. 2 BierStG 1993 i.d.F. des Art. 15 HBeglG 2004 vom 29. Dezember 2003 (BGBl I 2003, 3076) mit Art. 20 Abs. 2, Art. 38 Abs. 1 Satz 2,
BFH, Beschluss vom 2.3.2011 - XI R 47/07LeitsätzeDem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:1. Erlauben es Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g und/oder Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 77/388/EWG dem nationalen Gesetzgeber, die
BFH, Urteil vom 22.12.2010 - I R 84/09Leitsätze1. Die Zurechnung des Einkommens nach § 15 Abs. 1 Satz 1 AStG a.F. setzt voraus, dass die ausländische Stiftung eigene Einkünfte erzielt. Dies ist nicht der Fall, wenn die betreffenden Einkünfte
BFH, Beschluss vom 5.4.2011 - II B 153/10Leitsätze1. Die AdV eines Grunderwerbsteuerbescheids, dessen Bemessungsgrundlage sich aus einem Grundbesitzwert ergibt, kommt nicht wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 11 i.V.m. § 8 Abs.
BFH, Entscheidung vom 2.3.2011 - II R 23/10LeitsätzeEs wird die Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 11 GrEStG in der im Jahre 2001 geltenden Fassung mit Art. 3 Abs. 1 GG insofern unvereinbar ist, als er die Beteiligten an Erwerbsvorgängen