BFH: Kein steuermindernder abzug von Verlusten aus Fremdwährungsverbindlichkeiten bei privaten Kapitaleinkünften
BFH , Urteil vom 30.11.2010 - Aktenzeichen VIII R 58/07 (Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz vom 15.05.2007 - Aktenzeichen 3 K 1667/04; EFG 2007, 1513 ) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Leitsätze: 1. Währungskursschwankungen im Privatvermögen gehören bis zur Einführung der Abgeltungsteuer zum nichtsteuerbaren Bereich, sofern nicht der Tatbestand eines privaten Veräußerungsgeschäfts erfüllt ist. 2. Dies gilt auch dann, wenn der Steuerpflichtige im Rahmen eines Anlagekonzepts durch häufigen Wechsel zwischen verschiedenen Fremdwährungsdarlehen einen Vorteil in Form von Zinsdifferenzen zu erwirtschaften sucht. 3. Die Aufnahme eines Fremdwährungsdarlehens stellt keine Anschaffung und die Tilgung eines solchen Darlehens stellt keine Veräußerung eines Wirtschaftsguts i.S. von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG dar. Gleiches gilt für die aufgrund des Darlehens gewährte Valuta in Fremdwährung. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Normenkette: EStG (2000) §§ 9 Abs. 1, 20 Abs. 1 Nr. 7, 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; EStG (2001) § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 2, 2. Halbsatz; Redaktionelle Normenkette: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7; EStG § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2;
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