FG Münster, Urteil vom 19.11.2013 - 15 K 2352/10 USachverhaltStreitig ist im Rahmen der Umsatzsteuer(USt)-Festsetzung für 2004 bis 2007, ob Umsätze betreffend die Aufnahme und Verpflegung von Begleitpersonen von Patienten hoheitlich und somit nicht
FG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.8.2013 - 4 K 1882/08SachverhaltStreitig ist, ob die Übertragung eines Grundstücks aus dem Gesamthandsvermögen einer Kommanditgesellschaft (KG) - der Klägerin (Klin) - in das Gesamthandsvermögen einer personen- und
BFH, Urteil vom 25.9.2013 - II R 2/12Leitsätze1. Bringen die Gesellschafter einer KG ein ihnen gehörendes Grundstück in die KG ein und wird die KG anschließend in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt, sind die Voraussetzungen für die Nichterhebung
BFH, Urteil vom 14.11.2013 - VI R 36/12Leitsätze1. Übernimmt der eine Spedition betreibende Arbeitgeber die Bußgelder, die gegen bei ihm angestellte Fahrer wegen Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten verhängt worden sind, handelt es sich dabei um
Mit dem aktuellen Schreiben wird das BMFSchreiben vom 24.7.2013 geändert. Das Schreiben ist mit Wirkung ab 1.1.2014 anzuwenden. Abweichend hiervon ist die Neufassung der Rz. 425 bereits ab 1.7.2013 anzuwenden. BMF, Schreiben vom 13.1.2014 – IV C 3 –
In Abschnitt 8.1 Abs. 7 UStAE wird der einleitende Teil des Satzes 1 wie folgt neu gefasst: „Zu den in § 8 Abs. 1 Nr. 5 UStG bezeichneten sonstigen Leistungen gehören unter der Voraussetzung, dass die Leistungen unmittelbar an Betreiber eines
Der BFH hatte mit Urteil vom 12.10.2005 (BStBl. 2006 II, 407) entschieden, dass Zinsen für ein Darlehen, mit dem sofort abziehbare Werbungskosten (Erhaltungsaufwendungen) finanziert worden sind, als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus
FG Niedersachsen, Urteil vom 23.4.2013 - 15 K 401/10LeitsatzEine Einkünfteerzielungsabsicht ist nicht feststellbar, wenn nach Entmietung eines Mehrfamilienhauses die bisher vorhandenen Wohnungen zu neuen, größeren Wohnungen zusammengelegt werden
FG Niedersachsen, Urteil vom 12.11.2013 - 13 K 199/13LeitsatzBei der Prüfung, ob eine Abfindung zu einer Zusammenballung von Einkünften geführt hat, sind die real verwirklichten Einkünfte mit den fiktiven Einkünfte zu vergleichen, die der
BFH, Urteil vom 13.11.2013 - XI R 2/11Leitsätze1. Ein Land- und Forstwirt, der einen --der Vorsteuerpauschalierung unterliegenden-- landwirtschaftlichen Schweinezuchtbetrieb und daneben als Organträger einen --der Regelbesteuerung unterliegenden--
BFH, Urteil vom 16.10.2013 - VI R 78/12Leitsätze1. § 37b Abs. 2 EStG erfasst die betrieblich veranlassten, nicht in Geld bestehenden Zuwendungen an Arbeitnehmer, soweit die Zuwendungen grundsätzlich einkommensteuerbar und einkommensteuerpflichtig
BFH, Urteil vom 16.10.2013 - VI R 57/11Leitsätze1. § 37b EStG erfasst nur solche betrieblich veranlassten Zuwendungen, die beim Empfänger dem Grunde nach zu einkommensteuerbaren und einkommensteuerpflichtigen Einkünften führen.2. § 37b EStG begründet
BFH, Urteil vom 16.10.2013 - VI R 52/11Leitsätze1. § 37b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG erfasst die Einkommensteuer, die durch Geschenke i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG entsteht, wenn und soweit der Empfänger dieser Geschenke dadurch Einkünfte i.S.
BFH, Urteil vom 22.10.2013 - X R 14/11Leitsätze1. Die Gesamtplanrechtsprechung des BFH findet keine Anwendung, wenn sich der Steuerpflichtige bewusst für die Übertragung von Wirtschaftsgütern in Einzelakten entscheidet und sich diese Schritte zur
BFH, Urteil vom 13.11.2013 - XI R 24/11Leitsätze1. Erbringt ein Unternehmer an ein Studentenwerk im Rahmen eines "Public-Private-Partnership-Projekts" eine Bauleistung (Werklieferung), die mit einer zwanzigjährigen Finanzierung des Bauvorhabens durch
Gestützt auf die Richtlinie 2013/13/EU ist § 43b EStG und Anlage 2 (zu § 43b) auf Ausschüttungen einer Tochtergesellschaft an eine Muttergesellschaft mit Sitz in Kroatien oder an eine in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union gelegene
Gemäß § 203 Abs. 2 BewG wird der Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren bekannt gegeben. Er ist aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet. Die Deutsche Bundesbank hat hierfür auf den 2.1.2014 anhand der
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für den Umgang mit den Leitlinien des Mehrwertsteuerausschusses Folgendes: Die Leitlinien des Mehrwertsteuerausschusses haben keine rechtliche