BMF: Verjährungshemmende Wirkung sog. „ressortfremder“ Grundlagenbescheide; Vertrauensschutzregelung zur BFHEntscheidung vom 21.2.2013 – V R 27/11
Nach dem BFH-Urteil vom 21.2.2013 – V R 27/11 – (BStBl. II S. 529) bewirken die von ressortfremden Behörden erlassenen Grundlagenbescheide, die nicht dem Anwendungsbereich der §§ 179 ff. AO unterliegen, eine Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 10 AO nur, wenn sie vor Ablauf der Festsetzungsfrist der im Einzelfall betroffenen Steuer erlassen worden sind. Da das vorgenannte BFH-Urteil eine rückwirkende Verschärfung der Steuerrechtsprechung beinhaltet, gilt auf der Grundlage des § 163 AO die im Schreiben des BMF beschriebene Vertrauensschutzregelung.
BMF, Schreiben vom 31.1.2014 – IV A 3 – S 0342/09/10001-08
Volltext: siehe Zusatzmaterial rechts