BMF: Umsatzsteuerliche Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern, die grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit nicht im Inland zugelassenen Kraftomnibussen durchführen; Vordruckmuster USt 1 TU und USt 1 TV
Die Anzeige über die erstmalige Ausführung grenzüberschreitender Personenbeförderungen mit nicht im Inland zugelassenen Kraftomnibussen ist an keine Form gebunden. Für die Anzeige sollte jedoch das Vordruckmuster USt 1 TU – Anzeige über die grenzüberschreitende Personenbeförderung mit Kraftomnibussen (§ 18 Abs. 12 S. 1 UStG) verwendet werden. Für die vom zuständigen FA erteilte Bescheinigung (§ 18 Abs. 12 S. 2 UStG) wird das Vordruckmuster USt 1 TV – Bescheinigung über die umsatzsteuerliche Erfassung – verwendet.
BMF, Schreiben vom 4.2.2014 – IV D 3 – S 7424-f/13/10001
Volltext: siehe Zusatzmaterial rechts