BMF: Umsatzsteuerbefreiung von Heilbehandlungen durch einen Podologen; Anforderung an die Berufsqualifikation
Mit Urteil vom 7.2.2013 – VR 22/12 – hat der BFH entschieden, dass eine Person, die eine Ausbildung zum Podologen absolviert hat, im Regelfall bereits dann über die erforderliche Berufsqualifiation zur Erbringung steuerfreier Heilbehandlungsleistungen § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG verfügt, wenn sie die staatliche Prüfung nach dem Podologengesetz und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen mit Erfolg abgelegt hat. Das BMF-Schreiben ändert den UStAE.
BMF, Schreiben vom 31.1.2014 – IV D 3 – S 7170/07/10011
Volltext: siehe Zusatzmaterial rechts