BMF: Übermittlung von Nachweisen für die Steuerbefreiungen nach § 4 Nr. 1 Buchst. a und §§ 6 und 7 UStG sowie Bescheinigungsverfahren bei der Steuerbefreiung grenzüberschreitender Güterbeförderungen (§ 4 Nr. 3 Buchst. a UStG)
Durch Artikel 5 Nr. 1 des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 vom 1.11.2011 (BGBl. I S. 2131) wurden in § 14 Abs. 1 und 3 UStG vereinfachende Regelungen zur elektronischen Übermittlung von Rechnungen geschaffen. Darüber hinaus wurde durch § 17a Abs. 3 Nr. 1 Buchst. bUStDVin der seit dem 1.10.2013 geltenden Fassung und durch Abschnitt 6a.4 und 5 UStAE bereits die Übermittlung von Nachweisen für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchst. b, § 6a UStG) auf elektronischemWeg in bestimmten Fällen ermöglicht. Es ist deshalb sachgerecht, wenn der Unternehmer die für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiungennach § 4 Nr. 1 Buchst. a, §§ 6 und 7 UStG sowie nach § 4 Nr. 3 UStG erforderlichen belegmäßigen Nachweise in wesentlichen Anwendungsbereichenauchin elektronischer Formerbringenkann.
BMF, Schreiben vom 6.1.2014 – IV D 3 – S 7156/13/10001