BAG, Beschluss vom 05.12.2012 - 7 ABR 38/11Orientierungssatz1. Ein Weiterbeschäftigungsverlangen iSv. § 78a Abs 2 S 1 BetrVG, das früher als drei Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses gestellt wird, ist unwirksam. Die
BAG, Urteil vom 16.01.2013 - 10 AZR 26/12SachverhaltDer Kläger nimmt die Beklagte auf Zahlung restlicher Weihnachtsgratifikationen für die Jahre 2007 bis 2010 in Anspruch.Der Kläger trat im Jahre 1995 in die Dienste der Beklagten, die ein Unternehmen
BAG, Urteil vom 20.12.2012 - 2 AZR 32/11BAG, Urteil vom 6.9.2012 - 2 AZR 270/11 s. BBL2013-884-4SachverhaltDie Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung des Beklagten und Vergütungsansprüche des
BAG, Urteil 27.09.2012 - 2 AZR 811/11SachverhaltDie Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung der Beklagten und über Vergütungsansprüche des Klägers.Der 1974 geborene Kläger ist als schwerbehinderter Mensch mit einem Grad
LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 29.11.2012 - 5 TaBV 8/12LeitsatzLässt der Arbeitgeber, der eine Vielzahl von Filialen unterhält, die Stellenausschreibungen für alle Filialen und die Bearbeitung der daraufhin eingehenden Bewerbungen durch eine
LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 31.01.2013 - 5 Sa 248/12Leitsatz1. Die Pflicht des Arbeitgebers, durch das lebensaltersstufenbezogene Grundvergütungssystem des BAT diskriminierten jüngeren Arbeitnehmern durch entsprechende Anpassung "nach oben"
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.08.2012 - 22 SaGa 1131/12SachverhaltDer Verfügungskläger verlangt im einstweiligen Verfügungsverfahren gegen die beklagte Gewerkschaft die Unterlassung von Streiktaufrufen im Bereich der Bewachung von
BAG, Urteil vom 21.6.2012 - 2 AZR 694/11Amtliche LeitsätzeFür die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses nach §§ 9, 10 KSchG ist nach § 9 Abs. 2 KSchG der Zeitpunkt festzusetzen, zu dem die objektiv zutreffende Kündigungsfrist geendet hätte. Dies gilt
BAG, Urteil vom 13.12.2012 - 8 AZR 432/11SachverhaltDie Parteien streiten über Schadensersatzansprüche, die die Klägerin gegen den Beklagten wegen eines von ihm verursachten Verkehrsunfalls geltend macht.Der Beklagte war bei der Klägerin ab 3. Mai
BAG, Urteil vom 15.01.2013 - 9 AZR 465/11SachverhaltDer Kläger begehrt von dem Beklagten, der in der Rechtsform eines Vereins mit eigener Rechtspersönlichkeit kraft staatlicher Verleihung organisierten Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der
BAG, Urteil vom 15.11.2012 - 8 AZR 683/11SachverhaltDie Parteien streiten darüber, ob das Arbeitsverhältnis des Klägers im Wege eines Betriebsübergangs auf die beklagte Landeshauptstadt übergegangen ist.Der Kläger war seit dem 1. Juli 1992 bei der
BAG, Versäumnisurteil vom 16.01.2013 - 10 AZR 560/11SachverhaltDer Kläger, Insolvenzverwalter über das Vermögen der Insolvenzschuldnerin Frau N (vormals handelnd unter „Häusliche Krankenpflege A", im Folgenden: Pflegedienst A), nimmt den Ehemann und
BAG, Urteil vom 24.01.2013 - 8 AZR 965/11SachverhaltDie Parteien streiten über die Höhe eines von der Beklagten zu zahlenden Zuschusses zum Krankenversicherungsbeitrag des Klägers.Der Kläger und die Rechtsvorgängerin der Beklagten schlossen am 22.
BAG, Urteil vom 05.12.2012 - 7 AZR 698/11LeitsatzDie nach § 14 Abs. 2 TzBfG sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnisse von Betriebsratsmitgliedern enden ebenso wie diejenigen anderer Arbeitnehmer mit Ablauf der vereinbarten Befristung. Der
ArbG Trier, Urteil vom 23.01.2013 - 4 Ca 1255/12Leitsatz1. Spricht ein Arbeitgeber, der mit einer betriebsbedingten Änderungskündigung vor Gericht nicht durchgedrungen ist, dem Arbeitnehmer daraufhin eine betriebsbedingte Beendigungskündigung aus,
BAG, Urteil vom 13.11.2012 - 3 AZR 444/10Leitsatz1. Grobe Pflichtverletzungen, die ein Arbeitnehmer begangen hat, berechtigen den Arbeitgeber nur dann zum Widerruf der Versorgungszusage, wenn die Berufung des Arbeitnehmers auf das
BAG, Beschluss vom 13.3.2013 - 7 ABR 69/11Vielen Dank für Ihr Interesse. Dieses Urteil stellen wir Ihnen zur Verfügung, sobald es veröffentlicht wurde.
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...