BAG, Beschluss vom 13.3.2013 - 7 ABR 69/11 LeitsatzIm Entleiherbetrieb regelmäßig beschäftigte Leiharbeitnehmer sind bei der Größe des Betriebsrats grundsätzlich zu berücksichtigen.(Rn.7)(Rn.21)§ 9 S 1 BetrVGSachverhaltA. Die Beteiligten streiten
BAG, Beschluss vom 24.4.2013 - 7 ABR 82/11 LeitsatzEin Betriebsratsmitglied ist von der Beschlussfassung des Betriebsrats über den Antrag des Arbeitgebers auf Zustimmung zur Versetzung eines Arbeitnehmers nicht deshalb ausgeschlossen, weil es sich
BAG, Urteil vom 16.4.2013 - 9 AZR 731/11 LeitsatzWiderspricht der Arbeitnehmer bei einem Betriebsübergang dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses, so läuft eine tarifliche Ausschlussfrist zur gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem
Hessisches LAG, Urteil vom 2.4.2013 - 13 Sa 857/12 Amtlicher LeitsatzArbeitnehmerähnliche Personen haften jedenfalls dann nur beschränkt wie Arbeitnehmer nach den vom Bundesarbeitsgericht entwickelten Kriterien, wenn sie wie ein Arbeitnehmer über die
BAG, Urteil vom 17.4.2013 - 10 AZR 251/12SachverhaltDie Parteien streiten über Sonderzahlungen für die Jahre 2007 bis 2011.Der Kläger war bis zum 30. Juni 2011 für die Beklagte als „Leiter IT" tätig. Der Arbeitsvertrag vom 22. Dezember 1995 regelt in
BAG, Urteil vom 13.2.2013 - 7 AZR 284/11SachverhaltDie Parteien streiten darüber, ob ihr Arbeitsverhältnis aufgrund Befristung am 31. Dezember 2008 geendet hat.Der Kläger war bei dem Beklagten - dem Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der
BAG, Urteil vom 17.4.2013 - 10 AZR 185/12SachverhaltDie Parteien streiten über die Verpflichtung des Beklagten zur Zahlung von Beiträgen nach dem Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe vom 20. Dezember 1999 (VTV) in der Fassung des
BAG, Urteil vom 12.12.2012 - 4 AZR 65/11SachverhaltDie Parteien streiten über die auf das Arbeitsverhältnis anzuwendenden Tarifverträge.Der Kläger wurde von einer Rechtsvorgängerin der Beklagten im Oktober 1995 als examinierter Krankenpfleger
BAG, Urteil vom 21.2.2013 - 2 AZR 433/12SachverhaltDie Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung.Der Kläger war bei dem Beklagten - einer bayerischen Gemeinde - seit 1998 als Verwaltungsangestellter beschäftigt. Er
LAG Berlin, Urteil vom 31.5.2013 - 6 Sa 373/13Leitsatz1. Ein Arbeitnehmer, der vor seiner Arbeitsunfähigkeit unentschuldigt gefehlt hatte, kann den Arbeitgeber dadurch in Annahmeverzug versetzen, dass er ihn schriftlich davon in Kenntnis setzt, zur
BAG, Urteil vom 24.1.2013- 2 AZR 140/12LeitsätzeBei der Bestimmung der Betriebsgröße iSv. § 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG sind im Betrieb beschäftigte Leiharbeitnehmer zu berücksichtigen, wenn ihr Einsatz auf einem "in der Regel" vorhandenen Personalbedarf
BAG, Urteil vom 26. 3. 2013 - 1 AZR 813/11LeitsätzeDie Betriebsparteien sind unionsrechtlich nicht gehalten, in einem Sozialplan für rentennahe Arbeitnehmer einen wirtschaftlichen Ausgleich vorzusehen, der mindestens die Hälfte der Abfindung
EuGH (2. Kammer), Urteil vom 11.4.2013 - verb. Rs. C-335/11 und 337/11Tenor1. Der Begriff „Behinderung" im Sinne der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der
BAG, Urteil vom 13.3.2013 - 5 AZR 954/11 Amtliche Leitsätze1. Der Anspruch des Leiharbeitnehmers auf gleiches Arbeitsentgelt nach § 10 Abs. 4 AÜG ist ein die vertragliche Vergütungsabrede korrigierender gesetzlicher Entgeltanspruch, der mit der
BAG, Urteil vom 13.3.2013 - 5 AZR 146/12 SachverhaltDie Parteien streiten über Differenzvergütung unter dem Gesichtspunkt des equal pay.Der 1963 geborene Kläger war bei der Beklagten, die gewerblich Arbeitnehmerüberlassung betreibt, beschäftigt und
BAG, Urteil vom 16.5.2013 - 6 AZR 556/11 Leitsatz1. Der pfändbare Teil des verschleierten Arbeitseinkommens unterfällt gemäß § 36 Abs. 1 Satz 2 InsO dem Massebeschlag. Deshalb wird die zukünftige Wirkung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
BAG, Urteil vom 13.3.2013 - 5 AZR 424/12 LeitsatzDie von § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB geforderte Kenntnis des Gläubigers ist vorhanden, wenn er aufgrund der ihm bekannten Tatsachen gegen eine bestimmte Person eine Klage erheben kann, die bei verständiger
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...