BAG, Urteil vom 24.10.2013 - 6 AZR 854/11 LeitsatzArbeitgeber und Betriebsrat können Auswahlrichtlinien im Sinn von § 1 Abs. 4 KSchG später oder zeitgleich - etwa bei Abschluss eines Interessenausgleichs mit Namensliste - ändern. Setzen sich die
BAG, Beschluss vom 17.9.2013 - 1 ABR 21/12 Leitsatz1. Der Beschluss einer Einigungsstelle, mit dem diese ihre Zuständigkeit bejaht oder verneint, kann nicht mit einem Antrag zur gerichtlichen Entscheidung gestellt werden, der auf die Feststellung der
BAG, Beschluss vom 14.8.2013 - 7 ABR 66/11 SachverhaltA. Die Beteiligten streiten darüber, ob der Betriebsrat wirksam einen „geschäftsführenden Ausschuss" gebildet hat.Der Beteiligte zu 2. ist der bei der antragstellenden Arbeitgeberin in deren
BAG, Beschluss vom 17.9.2013 - 1 ABR 24/12 SachverhaltA. Die Beteiligten streiten über den Regelungsauftrag einer Einigungsstelle.Die Arbeitgeberin betreibt ein Sicherheitsunternehmen. Antragsteller ist der für den Betrieb United States Embassy (USE)
BAG, Urteil vom 15.10.2013 - 3 AZR 10/12 SachverhaltDie Parteien streiten darüber, ob der Kläger bei Eintritt des Versorgungsfalls „Alter" Leistungen der betrieblichen Altersversorgung beanspruchen kann und ob ihm Schadensersatzansprüche zustehen.Der
BAG, Urteil vom 23.4.2013 - 1 AZR 916/11SachverhaltDie Parteien streiten über die Höhe einer Sozialplanabfindung.Der im Oktober 1948 geborene, schwerbehinderte Kläger war bis zum 31.12.2008 bei der Beklagten beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete
ArbG Köln, Urteil vom 18.10.2013 - 3 Ca 1819/13SachverhaltDer Kläger nimmt die Beklagte auf Übereignung eines iPads mini sowie Zahlung einer Prämie aus Gleichbehandlung in Anspruch.Die Beklagte beschäftigt etwa 100 Mitarbeiter. Sie veranstaltet
LG Freiburg Urteil vom 4.11.2013 - 12 O 83/13Sachverhalt Die Klägerin - die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. Frankfurt am Main - macht gegen die Beklagte im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes Ansprüche auf Unterlassung wegen
BAG, Urteil vom 20.6.2013 - 8 AZR 280/12SachverhaltDie Parteien streiten um einen Schmerzensgeldanspruch, den die Klägerin wegen „Mobbings" geltend macht.Die Klägerin war bei der Beklagten und deren Rechtsvorgängerin vom 1. Juli 1996 bis zum 31. Mai
BAG, Urteil vom 25.9.2013 - 10 AZR 4/12SachverhaltDie Parteien streiten über die Höhe der Wechselschicht- und Schichtzulage für Teilzeitbeschäftigte.Die Klägerin ist seit 1990 bei der Beklagten als Krankenschwester beschäftigt, zuletzt in Teilzeit
BAG, Urteil vom 28.8.2013 - 10 AZR 701/12SachverhaltDie Parteien streiten über das Ausmaß der Absenkung einer tariflichen Sonderzahlung.Der Kläger trat im Jahre 1990 in die Dienste der Beklagten, eines Automobilzulieferer-Unternehmens. Er ist bei ihr
BAG, Urteil vom 12.9.2013 - 6 AZR 907/11SachverhaltDie Parteien streiten darüber, ob nicht angemeldete „Equal-Pay-Forderungen" durch Verzichtsfiktion in einem rechtskräftig bestätigten Insolvenzplan untergingen.Der Kläger war in den Monaten Januar
BAG, Urteil vom 20.6.2013 - 2 AZR 583/12SachverhaltDie Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung.Der Kläger war beim beklagten Land seit Oktober 2001 als Wachpolizist im Objektschutz beschäftigt. Er versah seinen Dienst mit
BAG, Urteil vom 16.7.2013 - 9 AZR 914/11SachverhaltDie Klägerin verlangt von der Beklagten noch die Abgeltung tariflichen Mehrurlaubs aus den Jahren 2004 bis 2010 und weitere Abgeltung gesetzlichen Urlaubs aus den Jahren 2005 bis 2007.Die Klägerin
BAG, Urteil vom 11.9.2013 - 7 AZR 843/11leitsätzeDer Landesgesetzgeber ist berechtigt, Voraussetzungen der Wirksamkeit der Befristung von Arbeitsverhältnissen angestellter Hochschulprofessoren zu regeln.SachverhaltDer Kläger und das beklagte Land
BAG, Urteil vom 12.9.2013 - 6 AZR 121/12SachverhaltDie Parteien streiten noch darüber, ob der Betriebsrat vor einer in der gesetzlichen Wartezeit erklärten ordentlichen Kündigung ordnungsgemäß angehört worden ist.Die Klägerin war seit dem 1. Juli
BAG, Urteil vom 6.8.2013 - 9 AZR 956/11SachverhaltDer Kläger begehrt von der Beklagten, soweit für das Revisionsverfahren von Bedeutung, 2,67 Arbeitstage Erholungsurlaub, hilfsweise 2,67 Arbeitstage Ersatzurlaub abzugelten.Die Beklagte beschäftigte
BAG, Urteil vom 20.8.2013 - 3 AZR 959/11SachverhaltDie Parteien streiten über die Berechnung einer Anwartschaft im Rahmen des Anspruchs des Klägers auf eine Versorgungsrente.Der am 2. August 1945 geborene Kläger war bis zum Erreichen des
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...