BAG, Beschluss vom 10.7.2013 - 7 ABR 91/11SachverhaltA. Die zu 1. beteiligte Arbeitgeberin begehrt im vorliegenden Verfahren die Ersetzung der Zustimmung des bei ihr gebildeten, zu 2. beteiligten Betriebsrats zur Einstellung der Arbeitnehmerin S als
BAG, Beschluss vom 12.6.2013 - 7 ABR 77/11 SachverhaltA. Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit einer Betriebsratswahl im Volkswagen-Werk Hannover.Die Betriebsratswahl fand am 3. und 4.3.2010 statt. Aus der Wahl ging ein 39-köpfiger
BAG, Urteil vom 10.7.2013 - 10 AZR 777/12 SachverhaltDie Parteien streiten über die Berechtigung des Beklagten, die tarifvertraglich für Januar 2011 vorgesehene „einmalige Sonderzahlung 2011" in Höhe von 240,00 Euro brutto mit einer in diesem Monat
BAG, Urteil vom 26.6.2013 - 5 AZR 428/12 SachverhaltDie Parteien streiten über den Verfall von Gleitzeitguthaben auf einem Arbeitszeitkonto.Der 1947 geborene Kläger war seit November 1980 bei der Beklagten in deren Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
BAG, Beschluss vom 14.5.2013 - 1 ABR 10/12 SachverhaltA. Die Beteiligten streiten über die Tendenzträgereigenschaft von Schulassistenten.Der Arbeitgeber ist ein gemeinnütziger Verein, der ca. 410 Arbeitnehmer beschäftigt. Er verfolgt den
BAG, Beschluss vom 9.7.2013 - 1 ABR 19/12 SachverhaltA. Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs.Die Arbeitgeberin betreibt ein Klinikum. Bei ihr ist der antragstellende Betriebsrat gebildet. In dem zwischen der
BAG, Urteil vom 23.5.2013 - 2 AZR 54/12 LeitsatzDer abgesenkte Schwellenwert des § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG kann auch dann maßgeblich sein, wenn es nach dem 31. Dezember 2003 zwar rechtliche Unterbrechungen des zuvor begründeten Arbeitsverhältnisses
LAG Köln, Beschluss vom 14.8.2013 - 7 Ta 243/13 Leitsätze1. Spricht der Betriebsarzt des eigenen medizinischen Dienstes des Arbeitgebers für eine Arbeitnehmerin eine zeitlich befristete Einsatzbeschränkung aus (hier: Einsatz einer Flugbegleiterin für
BAG, Beschluss vom 11.6.2013 - 1 ABR 33/12 LeitsatzDie am 5. März 2008 gegründete Arbeitnehmervereinigung "medsonet. Die Gesundheitsgewerkschaft e. V." war zu keinem Zeitpunkt tariffähig.SachverhaltA. Die Beteiligten streiten über die Tariffähigkeit
BAG, Urteil vom 22.11.2012 - 2 AZR 371/11Amtlicher LeitsAtzEine Kündigung ist nach § 134 BGB nichtig, wenn im Zeitpunkt ihres Zugangs die - nach § 17 Abs. 1 KSchG erforderliche - Massenentlassungsanzeige nicht wirksam erstattet ist.SacherhaltDie
BAG, Urteil vom 26.6.2013 - 5 AZR 432/12 SachverhaltDie Parteien streiten über weitere Vergütung.Die Beklagte betreibt eine Spielbank in Wiesbaden. Der Kläger ist bei ihr als Saalchef-Assistent tätig und erhält Vergütung nach den Tarifverträgen für
BAG, Urteil vom 18.7.2013 - 6 AZR 47/12 SachverhaltDie Parteien streiten über die Wirksamkeit der Insolvenzsicherung eines Altersteilzeitguthabens der Klägerin.Die Klägerin war bei der M GmbH zuletzt auf Basis eines Altersteilzeitarbeitsvertrags im
BAG, Beschluss vom 12.6.2013 - 7 ABR 77/11 SachverhaltA. Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit einer Betriebsratswahl im Volkswagen-Werk Hannover.Die Betriebsratswahl fand am 3. und 4. März 2010 statt. Aus der Wahl ging ein 39-köpfiger
BAG, Beschluss vom 11.6.2013 - 1 ABR 32/12Leitsätze1. § 97 Abs. 1 ArbGG lässt auch eine vergangenheitsbezogene Feststellung der Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft zu.2. In dem Verfahren um die Tarifzuständigkeit einer Vereinigung sind weder die
BAG, Urteil vom 23.5.2013 - 2 AZR 120/12 SachverhaltDie Parteien streiten - noch - über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung.Die Beklagte produziert Automobile. Der Kläger war bei ihr seit 1997 als Fahrzeugpolsterer beschäftigt. Im Betrieb
ArbG Berlin, Beschluss vom 29.5.2013 - 21 BV 4390/13 Leitsatz1. Die Tarifgemeinschaft Zeitarbeit des DGB ist keine Vereinigung i.S.v. § 97 ArbGG.2. Die anderweitige Rechtshängigkeit steht einer Entscheidung über die Tarifzuständigkeit der
ArbG Berlin, Beschluss vom 2.8.2013 - 28 BVGa 10241/13 Leitsatz1. Es stellt eine Behinderung der Betriebsratsarbeit im Sinne des § 78 Satz 1 BetrVG (und unter Umständen auch im Sinne des § 119 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG) dar, amtierenden Mitgliedern des
ArbG Berlin, Teilurteil vom 5.9.2013 - 33 Ca 5347/13 Leitsatz1. Eine Überlassung zur Arbeitsleistung i.S.d. § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG liegt vor, wenn einem Entleiher Arbeitskräfte zur Verfügung gestellt werden, die in dessen Betrieb eingegliedert sind
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...