BFH, Urteil vom 17.3.2010 - II R 3/09LEITSÄTZE1. Eine Betriebsveräußerung innerhalb der in § 13a Abs. 5 ErbStG a.F. bestimmten Behaltensfrist von fünf Jahren führt auch dann zum Wegfall der Steuervergünstigungen nach § 13a Abs. 1 und 2 ErbStG a.F.,
Das BMF im Schreiben vom 27.7.2010 – IV C 3 – S 2227/07/100003 :002 – Stellung zur steuerlichen Behandlung gemischter Aufwendungen Stellung genommen. Es reagiert damit auf den Beschluss des Großen Senats des BFH vom 21.9.2009 – GrS 1/06 (DStR 2010,
BFH, Urteil vom 18.5.2010 - X R 60/08Leitsätze1. Die sich aus der Verwertung der Insolvenzmasse ergebende Einkommensteuerschuld ist in einem auf den Zeitraum nach Insolvenzeröffnung beschränkten Einkommensteuerbescheid gegenüber dem
BFH, Urteil vom 15.4.2010 - IV R 9/08Leitsätze1. Wird innerhalb der Klagefrist ein Gewinnfeststellungsbescheid lediglich bezüglich der Höhe des Gewinns aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils angefochten und erwächst deshalb die Feststellung
BFH, Urteil vom 21.4.2010 - VI R 46/08Leitsätze1. Die Anwendung der 1 %-Regelung setzt voraus, dass der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer tatsächlich einen Dienstwagen zur privaten Nutzung überlassen hat .2. Der Anscheinsbeweis streitet dafür, dass der
Das BMF hat durch Schreiben vom 21.7.2010 – IV D 3 – S 7279/10/10002 – das Vordruckmuster USt 1 TS – Bescheinigung über die Ansässigkeit im Inland (§ 13b Abs. 7 S. 4 UStG) eingeführt. Hintergrund: Ist es für den Leistungsempfänger nach den Umständen
Das BMF hat die Finanzämter durch Schreiben vom 22.7.2010 – IV A 3 – S 0338/07/10010 – angewiesen, in den dort aufgelisteten Fällen einen Vorläufigkeitsvermerk bei den Steuerfestsetzungen vorzunehmen. U. a. betrifft die beschränkte Abziehbarkeit von
Das BMF hat durch Schreiben vom 28.7.2010 – IV A 3 – S 0062/08/10007-08 – den Anwendungserlass zur AO (AEAO) in etlichen Punkten geändert. Bezüglich der Einzelheiten wird auf den Volltext des Schreibens verwiesen. Volltext des Schr.: s.
Das BMF hat im Schreiben vom 23.7.2010 – IV D 3 – S 7359/07/10009 – die Verzeichnisse der Drittstaaten aktualisiert, mit denen die Voraussetzungen der Gegenseitigkeit i. S. d. § 18 Abs. 9 S. 4 UStG vorliegen (Anlage 1 – Änderungen bzgl. Australien,
BFH, Urteil vom 11.5.2010 - IX R 19/09Leitsätze1. Ob bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen der Mangel der zivilrechtlichen Form als Beweisanzeichen mit verstärkter Wirkung den Vertragsparteien anzulasten ist, beurteilt sich nach der
BFH, Urteil vom 13.4.2010 - IX R 43/09Leitsätze§ 152 Abs. 3 AO erlaubt der Finanzbehörde nur in begründeten Ausnahmefällen, von einer Festsetzung des Verspätungszuschlags mit der Steuer abzusehen .Sachverhalt(1) I. Der Beklagte und Beschwerdegegner
BFH, Urteil vom 24.11.2009 - VIII R 30/07Vorinstanz: FG Köln, 5.1.2007 - 14 K 310/04 Sachverhalt(1) I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) erzielte in den Streitjahren Einkünfte aus Kapitalvermögen und solche aus privaten Veräußerungsgeschäften
BFH, Urteil vom 24.11.2009 - VIII R 11/07Vorinstanz: FG Düsseldorf, 1.3.2007 - 11 K 2959/04 E Sachverhalt(1) I. Streitig ist, ob und inwieweit eine einheitliche Vermögensverwaltungsgebühr als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen zu
BFH, Urteil vom 22.4.2010 - VI R 40/08LEITSÄTZE1. Ein Steuerbescheid darf wegen nachträglich bekanntgewordener Tatsachen oder Beweismittel zugunsten des Steuerpflichtigen nicht aufgehoben oder geändert werden, wenn das FA bei ursprünglicher Kenntnis
BFH, Urteil vom 28.4.2010 - I R 81/09Leitsätze1. Zinserträge aus der Anlage von Mieteinnahmen in den USA belegener Immobilien sind keine Einkünfte „jeder anderen Art der Nutzung unbeweglichen Vermögens" i. S. von Art. 6 Abs. 3 DBA-USA 1989 a. F.2.
Das BMF hat durch Schreiben vom 12.7.2010 – IV C 5 – S 2439/10/10001 – das Vordruckmuster für die Bescheinigung der 2010 angelegten vermögenswirksamen Leistungen (Anlage VL 2010) bekannt gemacht. Das Schreiben äußert sich auch zu den Voraussetzungen
BFH, Urteil vom 17.3.2010 - X R 38/06Leitsätze1. Werden wesentliche Teile einer übertragenen Sachgesamtheit nach der Vermögensübergabe veräußert, ist anhand einer neuen Ertragsprognose zu prüfen, ob die Versorgungsleistungen weiterhin von den
BFH, Urteil vom 20.5.2010 - IV R 74/07Leitsätze1. Das Klageverfahren ist analog § 74 FGO auszusetzen, wenn während der Anhängigkeit des finanzgerichtlichen Rechtsstreits über die gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung ein geänderter