BVerfG: Verfassungsbeschwerden gegen Abgeordnetenpauschale erfolglos
Das BVerfG hat durch Beschluss vom 26.7.2010 – 2 BvR2228/08–entschieden: Es ist nicht grundsätzlich verfassungsrechtlich zu beanstanden, dass Abgeordnete im Gegensatz zu anderen Steuerpflichtigen zur Abgeltung der mandatsbezogenen Aufwendungen eine steuerfreie pauschalierte Aufwandsentschädigung erhalten. Die darin liegende Ungleichbehandlung findet ihre Rechtfertigung in der besonderen Stellung des Abgeordneten. Dies betrifft auch die Frage, welche Kosten er dabei auf sich nimmt. Deren pauschale Erstattung soll Abgrenzungsschwierigkeiten vermeiden. Soweit sich die Verfassungsbeschwerden gegen die Höhe der Abgeordnetenentschädigung richten, fehlt es bereits am Rechtsschutzinteresse. Selbst wennin Bezug auf die Höhe der Abgeordnetenpauschale ein Gleichheitsverstoß vorläge, bliebe es dem Gesetzgeber überlassen, auf welcheWeise er Abhilfeschaffen würde.
(PM BVerfG vom 12.8.2010)
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