Das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Geldwäsche und Steuerhinterziehung (Schwarzgeldbekämpfungsgesetz) vom 28.4. 2011 ist in Kraft getreten und im BGBl. I 2011, 676 (ausgegeben am 2.5.2011) veröffentlicht worden. Volltext des Ges.: siehe
FG Münster, Urteil vom 22.2.2011 - 8 K 3034/08 GrESachverhaltZwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Anteilserwerb vom 14.01.2005 die Vor-aussetzungen des § 1 Abs. 3 GrEStG (Anteilsvereinigung) erfüllt.Die Firma S X C GmbH & Co. KG besitzt ein
Niedersächsisches FG, Urteil vom 8.2.2011 - 14 K 329/09SachverhaltZwischen den Beteiligten ist streitig, ob Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei den Einkünften der Klägerin aus nichtselbstständiger Arbeit als Werbungskosten
Niedersächsisches FG, Urteil vom 23.2.2011 - 9 K 45/08Orientierungssatz: Einkommensteuer 2005Der Verlust der im Rahmen der Begründung einer stillen Beteiligung an den Arbeitgeber geleisteten Einlagezahlungen ist als Werbungskosten bei den
FG Münster, Urteil vom 18.3.2011 - 4 K 3477/09 ESachverhaltDie Beteiligten streiten darüber, ob sich der Verlust aus der Veräußerung einer in der Schweiz belegenen Arztpraxis nach § 32b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes in der im
BFH, Urteil vom 27.1.2011 - III R 90/07Leitsätze1. Einwendungen gegen die Berechnung der modifizierten Einkommensteuer nach § 3 Abs. 2 SolZG sind im Rechtsbehelfsverfahren gegen die abgelehnte Änderung der Festsetzung des Solidaritätszuschlags und
BFH, Urteil vom 30.3.2011 - I R 61/10LeitsatzDie sog. Wertgebühr, die für die Bearbeitung von Anträgen auf verbindliche Auskünfte erhoben wird, ist dem Grunde und der Höhe nach verfassungsgemäß.SachverhaltStreitpunkt ist die Verfassungsmäßigkeit der
BFH, Beschluss vom 30.3.2011 - I B 136/10Leitsätze1. AdV ist nicht schon allein deshalb zu gewähren, weil im Fachschrifttum Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Rechtsgrundlage des angefochtenen Verwaltungsakts geäußert worden sind. Die zur
BFH, Urteil vom 26.1.2011 - IX R 20/10LeitsatzZu außerordentlichen Einkünften führen nur solche Entschädigungen, deren zusammengeballter Zufluss zu einer Ausnahmesituation in der Progressionsbelastung des einzelnen Steuerpflichtigen führt.
BFH, Urteil vom 3.3.2011 - V R 24/10LeitsätzeDie Festvergütung, die der geschäftsführungs- und vertretungsberechtigte Komplementär einer KG von dieser für seine Haftung nach §§ 161, 128 HGB erhält, ist als Entgelt für eine einheitliche Leistung, die
BFH, Urteil vom 13.1.2011 - V R 43/09Leitsätze1. Das FG darf Verwaltungsanweisungen nicht selbst auslegen, sondern nur darauf überprüfen, ob die Auslegung durch die Behörde möglich ist.2. Die Übergangsregelung der Finanzverwaltung zur eingeschränkten
BFH, Urteil vom 9.3.2011 - IX R 50/10LeitsätzeSpricht es gegen die Einkünfteerzielungsabsicht, wenn der Steuerpflichtige ein bebautes Grundstück innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs - von in der Regel bis zu fünf Jahren - seit der
Das BMF hat im Schreiben vom 2.5.2011 – IV D 2 – S 7104/11/10001 – die Konsequenzen aus dem BFH-Urteil vom 14.4.2010 – XI R 14/09, BB-Entscheidungsreport Köhler, BB 2010, 2743 – gezogen. Darin hat der BFH entschieden, dass die Tätigkeit eines
BFH , Urteil vom 30.11.2010 - Aktenzeichen VIII R 58/07 (Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz vom 15.05.2007 - Aktenzeichen 3 K 1667/04; EFG 2007, 1513 ) Amtliche Leitsätze: 1. Währungskursschwankungen im Privatvermögen gehören bis zur Einführung der
OFD Münster, Kurzinformation vom 3.12.2010, Kurzinformation Körperschaftsteuer Nr. 006/2010 Mit Urteil vom 15.6.2010 (VIII R 33/07, BB 2010, 2739, mit BB-Komm. Heuel, BB 2010, 2741) hat der BFH entschieden, dass Erstattungszinsen nach § 233a AO beim
FG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.2.2011 - 10 K 3092/08Sachverhalt1 Streitig ist, ob eine Einkommensteuerveranlagung durchzuführen ist. 2 Die Klägerin bezog im Streitjahr ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit. Am 8. Januar
FG Düsseldorf , Urteil vom 17.01.2011 - Aktenzeichen 11 K 908/10 L Tatbestand Streitig ist die Lohnsteuernachforderung für Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer anlässlich eines Betriebsfestes. Die Klägerin ist eine Gesellschaft