BMF: Vorsteuerabzug bei teilunternehmerisch genutzten Grundstücken ab 1.1.2011
Das BMF hat sich im Schreiben vom 22.6.2011 – IV D 2 – S 7303-b/10/10001 :001 – zur Neuregelung des Vorsteuerabzugs bei teilunternehmerisch genutzten Grundstücken ab dem 1.1.2011 (§ 15 Abs. 1b UStG) geäußert. Dies war durch die Gesetzesänderung im Rahmen des JStG 2010 erforderlich geworden. Danach ist der Vorsteuerabzug ausgeschlossen, soweit Lieferungen/sonstige Leistungen, die für derartige Grundstücke bezogen werden, nicht zur unternehmerischen Verwendung genutzt werden. Der UStAE wird entsprechend angepasst.
Volltext des Schr.: siehe Zusatzmaterial rechts