BFH, Urteil vom 17.2.2011 - V R 30/10LeitsatzInnergemeinschaftliche Lieferungen sind entgegen § 6a UStG umsatzsteuerpflichtig, wenn der Unternehmer die Identität seines Abnehmers verschleiert, um diesem die Hinterziehung der geschuldeten Umsatzsteuer
BVerfG , Beschluss vom 31.05.2011 - Aktenzeichen 1 BvR 857/07 (Vorinstanz: BFH vom 25.01.2007 - Aktenzeichen III R 69/09; ) Amtliche Leitsätze: 1.a) Es beeinträchtigt weder die Gesetzesbindung der Gerichte noch den Anspruch des Einzelnen auf
FG München , Urteil vom 22.02.2011 - Aktenzeichen 6 K 1451/08 Redaktionelle Leitsätze: 1. Auch im Falle eines Missbrauchs kann § 42 Abs. 1 Satz 3 AO nur die Beseitigung der missbräuchlichen Einkommensminderung rechtfertigen, nicht aber die
Das BMF-Schreiben vom 24.6.2011 – IV D 3 – S 7279/11/10001 – erläutert insbesondere die Erweiterung des Anwendungsbereichs der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG durch das Sechste Gesetz zur Änderung von
Das BMF hat durch Schreiben vom 17.6.2011 – IV D 3 – S 7420/07/10023 – bundeseinheitliche Vordrucke für die Umsatzsteuer-Sonderprüfung veröffentlicht. Volltext des Schr.: siehe Zusatzmaterial rechts
BFH, Urteil vom 30.3.2011 - XI R 12/08LeitsatzEine Klage, mit der eine Kfz-Werkstatt gegenüber dem für sie nicht zuständigen Finanzamt des TÜV die Feststellung begehrt, dass sie und nicht der Halter des jeweiligen Kfz Leistungsempfängerin i.S. des §
Das BMF hat sich im Schreiben vom 22.6.2011 – IV D 2 – S 7303-b/10/10001 :001 – zur Neuregelung des Vorsteuerabzugs bei teilunternehmerisch genutzten Grundstücken ab dem 1.1.2011 (§ 15 Abs. 1b UStG) geäußert. Dies war durch die Gesetzesänderung im
Das BMF hat sich im Schreiben vom 23.6.2011 – IV D 3 – S 7158-b/11/10001 – zur Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. b bis d UStG geäußert. Dies betrifft den Nachweis der im Gastmitgliedstaat geltenden Voraussetzungen für eine
FG Baden-Württemberg , Urteil vom 27.09.2010 - Aktenzeichen 9 K 321/07 Redaktionelle Leitsätze: 1. Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist, dass der Gegenstand, der an den Unternehmer geliefert wird, tatsächlich exisitiert und dem Unternehmer
BFH, Urteil vom 4.5.2011 - XI R 44/08LeitsatzDie Inszenierung einer Oper durch einen selbständig tätigen Regisseur gegen Honorar ist weder nach dem UStG noch nach Unionsrecht steuerbefreit und unterliegt dem Regelsteuersatz.SachverhaltDer Kläger und
BFH, Urteil vom 2.3.2011 - XI R 25/09LeitsatzBei einer mehrtägigen Hochseeangelreise stellen die Unterkunft und Verpflegung sowie diejenigen Dienstleistungen, die dazu dienen, dass die Passagiere den Angelsport optimal ausüben und das Fanggut
Das BMF hat mit Schreiben vom 24.6.2011 – IV D 3 – S 7344/10/10002 – die Muster der Vordrucke im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren für Voranmeldungszeiträume ab Juli 2011 neu bekannt gegeben. Volltext des Schr.: siehe
Das BMF hat durch Schreiben vom 24.6.2011 – IV D 3 – S 7532/09/10001 – die Muster der Vordrucke für das Umsatzsteuer-Vergütungsverfahren nach § 4a UStG nebst Antrag und Anlage veröffentlicht. Die Vordrucke gelten ab dem 1.7.2011. Volltext des Schr.:
FG Hamburg , Beschluss vom 26.10.2010 - Aktenzeichen 3 V 85/10 Redaktionelle Leitsätze: 1. Der (ggf. faktische) Geschäftsführer kann sich gegenüber seiner Haftungsinanspruchnahme durch das Finanzamt wegen zu Unrecht gezogener Vorsteuern aus
BFH, Urteil vom 9.2.2011 - IV R 15/08Leitsätze1. Bei einer Klage gegen einen Gewinnfeststellungsbescheid führt jedes nachträglich gestellte Rechtsschutzbegehren, das nicht mit der Klage angegriffene Feststellungen betrifft, zu einer Klageänderung i.S.
Der DStV hat am 15.6.2011 ausführlich Stellung zum Entwurf des Umwandlungssteuererlasses genommen. Seiner Auffassung nach sind noch viele Fragen offen, so z. B. – beim Teilbetriebs-Begriff, – bei der Wahl eines Zwischenwerts im Rahmen von
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben durch gleich lautende Erlasse vom 17.6.2011 Erläuterungstexte für die vorläufige Festsetzung der Grunderwerbsteuer, die vorläufige Feststellung der Besteuerungsgrundlagen nach § 17 Abs. 2 und 3 GrEStG und