BMF: Erweitere Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG)
Das BMF-Schreiben vom 24.6.2011 – IV D 3 – S 7279/11/10001 – erläutert insbesondere die Erweiterung des Anwendungsbereichs der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG durch das Sechste Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen mit Wirkung vom 1.7.2011. Abschn. 13b.1 UStAE wird entsprechend angepasst.
Volltext des Schr.: siehe Zusatzmaterial rechts