EuGH, Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston vom 26.1.2012(1) - verb. Rs. C-621/10 und C-129/11, ADSITS Balkan and Sea Properties und OOD Provadiinvest gegen Direktor na Direktsia „Obzhalvane I upravlenie na izpalnenieto" - Varna pri Tsentralno
BFH, Urteil vom 18.10.2011 - IX R 58/10 Leitsatz§ 24 Nr. 1 Buchst. a EStG erfasst Entschädigungen, die "entgangene oder entgehende Einnahmen" ersetzen (Einnahmenersatz), nicht aber solche, die Ausgaben ausgleichen.SachverhaltDie Klägerin und
EuGH, Urteil vom 26.1.2012 - C-588/10, Minister Finansów/Kraft Foods Polska SATenorEin Erfordernis, wonach die Minderung der sich aus der ursprünglichen Rechnung ergebenden Bemessungsgrundlage davon abhängt, dass der Steuerpflichtige im Besitz einer
Das BMF hat im Schreiben vom 24.1.2012 – IV A 4 – S 1547/0 :001 – die für das Jahr 2012 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) bekannt gegeben. Volltext des Schr.: siehe Zusatzmaterial rechts
Das BMF hat im Schreiben vom 26.1.2012 – IV C 3 – S 2221/09/10013 :001 – die Aufteilungsmaßstäbe für die Aufteilung der von Arbeitnehmern geleisteten einheitlichen Sozialversicherungsbeiträge (Globalbeiträge) für den Zeitraum 2012 angepasst. Außerdem
BFH, Urteil vom 18.1.2012 - II R 49/10LeitsatzDie Zuteilung der Identifikationsnummer und die dazu erfolgte Datenspeicherung sind mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und sonstigem Verfassungsrecht vereinbar.SachverhaltDer Beklagte und
BFH, Urteil vom 22.9.2011 - III R 64/08Leitsätze1. Der Senat hält daran fest, dass sich der Begriff des verarbeitenden Gewerbes auch vor Inkrafttreten des § 3 Abs. 1 Satz 2 InvZulG 2010 nach der für das jeweilige Kalenderjahr geltenden Klassifikation
EuGH, Urteil vom 26.1.2012 - C-218/10, ADV Allround Vermittlungs AG gegen FA Hamburg-BergedorfTenor1. Art. 9 Abs. 2 Buchst. e sechster Gedankenstrich der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der
BFH, Urteil vom 22.11.2011 - VII R 63/10LeitsatzDie Haftung des an einem Unternehmen wesentlich beteiligten Eigentümers nach § 74 AO erstreckt sich nicht nur auf die dem Unternehmen überlassenen und diesem dienenden Gegenstände, sondern sie erfasst
Das BMF hat durch Schreiben vom 19.1.2012 – IV D 3 – S 7155-a/11/10002 – die Liste der im Inland ansässigen Unternehmer, die im entgeltlichen Luftverkehr überwiegend internationalen Luftverkehr betreiben, nach dem Stand vom 1.1.2012 akutalisiert.
Das BMF hat durch Schreiben vom 18.1.2012 – IV D 3 – S 7117/11/10001 – auf die Rechtslage nach Inkrafttreten des BeitrRLUmsG vom 7.12.2011 (BGBl. I 2011, 2592) reagiert. Durch Art. 23 dieses Gesetzes wird § 3a Abs. 8 S. 1 UStG geändert. Danach ist
Das BMF hat im Schreiben vom 19.1.2012 – IV D 3 – S 7117-a/10/10001 – auf das EuGH-Urteil vom 27.10.2011 – C-530/09 reagiert. Darin hat der EuGH unter Berücksichtigung der bis zum 31.12.2009 geltenden Unionsrechtslage entschieden, dass sonstige
BFH, Urteil vom 23.11.2011 - XI R 6/08Leitsätze1. Die Leistungen eines Partyservice stellen grundsätzlich sonstige Leistungen (Dienstleistungen) dar, die dem Regelsteuersatz unterliegen.2. Anderes gilt nur dann, wenn der Partyservice lediglich
BFH, Urteil vom 15.9.2011 - V R 8/11LeitsätzeDie für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse ändern sich i.S. des § 15a Abs. 1 Satz 1 UStG, wenn sich der Steuerpflichtige während des Berichtigungszeitraums auf die Steuerfreiheit
BFH, Urteil vom 8.12.2011 - VI R 13/11LeitsatzDer Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit eines Richters liegt im Gericht und nicht im häuslichen Arbeitszimmer.SachverhaltZwischen den Beteiligten ist streitig, ob Aufwendungen für ein häusliches
BFH, Urteil vom 27.10.2011 - VI R 71/10LeitsätzeBei einem Hochschullehrer ist das häusliche Arbeitszimmer grundsätzlich nicht der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit.SachverhaltStreitig ist, ob Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als
BFH, Urteil vom 14.12.2011 - I R 92/10 Leitsätze1. Eine verdeckte Einlage ist keine Einnahme i.S. von § 8 Abs. 1 Satz 1 InvStG a.F. und löst deswegen keinen Aktiengewinn i.S. von § 8 Abs. 3 InvStG a.F. aus.2. Bei einem negativen Aktiengewinn i.S. von