BFH: Beteiligung an ausländischer Kapitalgesellschaft in ausländischer Währung
BFH , Urteil vom 24.01.2012 - Aktenzeichen IX R 62/10 (Vorinstanz: FG Düsseldorf vom 30.09.2010 - Aktenzeichen 8 K 2608/09 E,F (EFG 2011, 440); ) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Leitsätze: 1. Zur Berechnung des Auflösungsgewinns aus einer in ausländischer Währung angeschafften und veräußerten Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft sind sowohl die Anschaffungskosten als auch der Veräußerungspreis zum Zeitpunkt ihres jeweiligen Entstehens in Euro umzurechnen und nicht lediglich der Saldo des in ausländischer Währung errechneten Veräußerungsgewinns/Veräußerungsverlustes zum Zeitpunkt der Veräußerung. 2. Zur Auslegung von Vereinbarungen über die Lieferung von Gold (Goldunzen/Goldmünzen). | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amtliche Normenkette: EStG § 17 Abs. 1, 2, 4; EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2;
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