Mit Urteil vom 24.4.2013, XI R 25/10, hat der BFH entschieden, dass bei der Aufteilung von Vorsteuerbeträgen aus allgemeinen Aufwendungen des Unternehmens regelmäßig auf das Verhältnis der gesamten Umsätze im Besteuerungszeitraum abzustellen sei und
Das FG Düsseldorf hat mit Urteil vom 18.3.2014 - 6 K 3493/11 K - wie folgt entschieden: Ein BgA ist nur dann ein tauglicher Organträger, wenn er ein gewerbliches Unternehmen ist, also die Voraussetzungen des § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG erfüllt. Dies
Das FG Schleswig-Holstein hat mit Urteil vom 5.2.2014 - 4 K 75/12 - wie folgt entschieden:1. Die Steuerfreiheit podologischer Behandlungen wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass diese Behandlungen nicht aufgrund einer ärztlichen Verordnung erfolgt
Das FG Hamburg, Urteil vom 24.10.2013 - 4 K 137/12 - wie folgt entschieden: Zur Frage, wem Stromverbräuche in einem Lager zuzurechnen sind, das im Eigentum eines Unternehmens des produzierenden Gewerbes steht, aber von einem anderen Unternehmen
Das FG Hamburg hat mit Urteil vom 23.10.2013 - 2 K 349/12 - wie folgt entschieden: Umsätze eines Laborarztes, der Gewebeproben anderer Ärzte und/oder Krankenhäuser analysiert und befundet, sind als Heilbehandlungsleistungen nach § 4 Nr. 14 Buchst.
Das FG Hamburg hat mit Urteil vom 11.12.2013 - 2 K 109/13 - wie folgt entschieden:1. Übernimmt die Tochtergesellschaft die Kosten für Managementleistungen, die auf Grund eines Vertrags zwischen Dienstleister und der Großmuttergesellschaft erbracht
FG Düsseldorf, Urteil vom 18.3.2014 - 6 K 3493/11 KSachverhaltStreitig ist, ob u. a. die Körperschaftsteuer der Klägerin im Streitjahr 2006 gemäß § 163 AO insoweit abweichend festzusetzen ist, dass eine Organschaft zwischen der Klägerin und der Stadt
FG Hamburg, Urteil vom 24.10.2013 - 4 K 137/12SachverhaltDie Klägerin begehrt eine Stromsteuervergütung für das Kalenderjahr 2005.Die Klägerin ist .... Die von ihr hergestellten ... Erzeugnisse lagern nach der Produktion zum Zwecke des Vertriebs ...
FG Hamburg, Urteil vom 23.10.2013 - 2 K 349/12SachverhaltDie Beteiligten streiten über die umsatzsteuerliche Behandlung von Laborleistungen, die die Klägerin an externe Ärzte und Kliniken erbringt.Die Klägerin ist eine aus sieben Gesellschaftern
FG Hamburg, Urteil vom 11.12.2013 - 2 K 109/13SachverhaltStreitig ist eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA).Die Klägerin ist eine 2006 errichtete GmbH. Sie ist eine reine Holdinggesellschaft und war im Streitjahr 2009 Anteilseignerin von
FG Hamburg, Urteil vom 20.11.2013 - 2 K 89/13SachverhaltStreitig ist die Beurteilung von Tantiemezahlungen als verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA).Die Klägerin ist eine GmbH, die 2002 errichtet wurde. An ihrem Stammkapital von 25.000 € sind Dr. A
Das FG Hamburg hat mit Urteil vom 20.11.2013 -2 K 89/13 - wie folgt entschieden: Gesellschafter mit unterschiedlichen Kapitalbeteiligungen von 40 % und jeweils 30 % können als beherrschende Gesellschafter in Bezug auf den gemeinsamen Verzicht auf
Der EuGH hat mit Urteil vom 10.4.2014 - C-190/12 (Emerging Markets Series of DFA Investment Trust Company) - wie folgt entschieden:1. Art. 63 AEUV betreffend den freien Kapitalverkehr findet in einer Situation wie der des Ausgangsverfahrens Anwendung,
Der EuGH hat mit Urteil vom 13.3.2014 - C-375/12 (Margaretha Bouanich, Frankreich) - wie folgt entschieden: Die Art. 49 AEUV, 63 AEUV und 65 AEUV sind dahin auszulegen, dass sie den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats entgegenstehen, nach denen
FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 5.2.2014 - 4 K 75/12Leitsätze1. Die Steuerfreiheit podologischer Behandlungen wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass diese Behandlungen nicht aufgrund einer ärztlichen Verordnung erfolgt sind, da sich ein solches
EuGH, Urteil vom 10.4.2014 - C-190/12, Emerging Markets Series of DFA Investment Trust Company gegen Dyrektor Izby Skarbowej w BydgoszczyTenor1. Art. 63 AEUV betreffend den freien Kapitalverkehr findet in einer Situation wie der des
EuGH, Urteil vom 13.3.2014 - C-375/12, Margaretha Bouanich gegen Directeur des services fiscaux de la DrômeTenorDie Art. 49 AEUV, 63 AEUV und 65 AEUV sind dahin auszulegen, dass sie den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats entgegenstehen, nach
Protokoll vom 11.3.2014 zur Änderung des Abkommens vom 1.6.2006 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Georgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen. Mit dem am 11.3.2014 in Tiflis