Das FG Münster hat mit Urteil vom 10.1.2019 – 5 K 1812/16 U - entschieden:
1. Unbeachtlich ist das Strohmanngeschäft als sog. „vorgeschobenes“ Strohmanngeschäft nur dann, wenn es nur zum Schein abgeschlossen wird, d. h., wenn die Vertragsparteien, der Strohmann und der Leistungsempfänger, einverständlich oder stillschweigend davon ausgehen, dass die Rechtswirkungen des Geschäfts gerade nicht zwischen ihnen, sondern zwischen dem Leistungsempfänger und dem „Hintermann“ eintreten sollen.
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Der EuGH hat mit Urteil vom 26.2.2019 – C-581/17, Martin Wächtler - entschieden:
Die Bestimmungen des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit, unterzeichnet in Luxemburg am 21. Juni 1999, sind dahin auszulegen, dass sie einem Steuersystem eines Mitgliedstaats entgegenstehen, ...
Der BFH hat mit Urteil vom 14.11.2018 – II R 8/16 - entschieden: Liegt keine der in § 1 Abs. 1 Satz 1 StraBEG bezeichneten Taten und keine Steuerordnungswidrigkeit i.S. des § 6 StraBEG vor, kann der vermeintliche Steuerschuldner die Aufhebung einer mit der Abgabe der strafbefreienden Erklärung bewirkten Steuerfestsetzung nach § 10 Abs. 3 Satz 1 StraBEG beantragen.
Der BFH hat mit Beschluss vom 13.12.2018 – VIII B 114/18 - entschieden: NV: Es ist nicht klärungsbedürftig, dass das Finanzamt bei Prüfung der Größenmerkmale einer freiberuflichen Rechtsanwaltssozietät (gesellschaftsbezogen) auf die Verhältnisse der Gesellschaft abstellen darf und die Größenmerkmale nicht gesellschafterbezogen zu prüfen hat.
Der BFH hat mit Urteil vom 13.12.2018 – V R 52/17 - entschieden:
1. § 25 Abs. 4 Satz 1 UStG steht dem Vorsteuerabzug bei unentgeltlich erbrachten Reiseleistungen nicht entgegen.
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