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Steuerrecht
09.05.2019
Steuerrecht
EuGH: Erstattung einer Dividendensteuer (hier: Beihilferegelung) – Regelung, die auf Gesellschaften mit Sitz außerhalb des betreffenden Mitgliedstaats ausgeweitet wurde

Der EuGH hat mit Urteil vom 2.5.2019 – C-598/17, A-Fonds - entschieden: Die Art. 107 und 108 AEUV sind dahin auszulegen, dass ein nationales Gericht die Vereinbarkeit eines Sitzerfordernisses wie das im Ausgangsverfahren in Rede stehende mit Art. 56 Abs. 1 EG, jetzt Art. 63 Abs. 1 AEUV, nicht beurteilen darf, falls die betreffende Regelung über die Erstattung der Dividendensteuer eine Beihilferegelung darstellt.

 

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