Mit den im Betreff genannten Urteilen wurde entschieden, dass die Differenzbesteuerung grundsätzlich auch dann anzuwenden ist, wenn ein Unternehmer Gegenstände liefert, die er seinerseits gewonnen hat, indem er zuvor von ihm erworbene Gebrauchtfahrzeuge zerlegt hat. Ein gänzlicher Ausschluss von der Differenzbesteuerung ist in diesen Fällen auch bei Nachweisschwierigkeiten nicht zulässig.
BMF, Schreiben vom 17.7.2019 – III C 2 – S 7421/19/10003 :001
Das Bundeskabinett hat am 31.7.2019 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes beschlossen. Ziel des Gesetzes ist neben der Förderung der Bereitstellunggünstigen Wohnraums insbesondere die Eindämmung sog. Share Deals, um missbräuchlicher Steuergestaltungen in der Grunderwerbsteuer durch verschiedene Einzelmaßnahmen zu verhindern. ...
Das Bundeskabinett hat am 31.7.2019 den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (auch als JStG 2019 bezeichnet) beschlossen. U. a. wird die Subvention (geldwerter Vorteil in Höhe von nur 0,5 % des Listenpreises von Betriebs-Elektro- und extern aufladbaren Hybridfahrzeugen) bis2030 verlängert, wenn eine bestimmte Mindestreichweite und ein bestimmter maximaler CO2-Ausstoß eingehalten werden. ...
Der BFH hat mit Beschluss vom 5.6.2019 – IX B 121/18 – entschieden:
1. Wird ein aus dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) versandter fristwahrender Schriftsatz vom Intermediär-Server nicht an den BFH weitergeleitet, weil die Dateibezeichnung unzulässige Zeichen enthält, kommt Wiedereinsetzung von Amts wegen in Betracht, wenn der Absender nicht eindeutig darauf hingewiesen worden ist, dass entsprechende Zeichen nicht verwendet werden dürfen und wenn er nach dem Versenden an Stelle einer Fehlermeldung eine Mitteilung über die erfolgreiche Versendung des Schriftsatzes erhalten hat.
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Der BFH hat mit Urteil vom 22.5.2019 – XI R 9/18 – entschieden:
1. Die in der Rechtsprechung des BFH zu § 129AO entwickelten Grundsätze gelten auch bei der Einreichung elektronischer Steuererklärungen.
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Der BFH hat mit Urteil vom 6.6.2019 – V R 39/17 – entschieden: Für die Zurechnung von Behandlungsleistungen mit Abgabe von Zytostatika zum Zweckbetrieb Krankenhaus ist es nicht erforderlich, dass die Behandlung von Patienten des Krankenhauses durch einen ermächtigten Arzt als Dienstaufgabeinnerhalb einer nichtselbständigen Tätigkeiterbracht wird.
Der BFH hat mit Urteil vom 20.2.2019 – II R 28/15 – entschieden:
1. Der Vertrag zwischen einer Gesellschaft und ihrem Gesellschafter, mit dem ein Anspruch des Gesellschafters auf Übereignung eines Grundstücksbegründet wird, unterliegt nach § 1Abs. 1 Nr. 1 GrEStG der Grunderwerbsteuer.
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Der BFH hat mit Urteil vom 14.5.2019 – VIII R 16/15 – entschieden: Renovierungs- und Umbaukosten, die für einen Raum anfallen, der ausschließlich oder mehr als in nur untergeordnetem Umfang privaten Wohnzwecken dient, erhöhen nicht die gemäߧ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Sätze 2 und 3 EStG abziehbaren Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer. ...
Der BFH hat mit Beschluss vom 28.5.2019 – VIII R 7/16 – entschieden:
1. Sog. BIP-gebundene Wertpapiere, die von gegen Argentinien-Anleihen eingetauschten festverzinslichen Schuldverschreibungen nach den Emissionsbedingungen automatisch abgekoppelt worden und mit einer eigenen Wertpapierkennnummer eigenständig handelbar sind, bei denen die Rückzahlung des Nennkapitals ausgeschlossen ist und die Zahlung eines Entgelts von der Entwicklung des argentinischen Bruttoinlandsprodukts sowie anderen variablen Größen abhängig ist,
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Der BFH hat mit Urteil vom 7.5.2019 – VIII R 29/15 – entschieden:
1. Negative Zwischengewinne stellen grundsätzlich keine Verluste i. S. des § 15b Abs. 1 EStG dar(Anschluss an das BFH-Urteil vom 28.6.2017 –VIII R 57/14, BFHE 258, 421, BStBl II 2017, 1144).
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Der BFH hat mit Urteil vom 6.6.2019 – IV R 30/16 – entschieden:
1. § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alternative 2 EStG ist in einkommensteuerrechtlicher Hinsicht auch ohne Berücksichtigung einer Geringfügigkeitsgrenze, bis zu deren Erreichen die gewerblichen Beteiligungseinkünfte nicht auf die übrigen Einkünfte abfärben, verfassungsgemäß.
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Das Vordruckmuster der Lohnsteuer-Anmeldung für Lohnsteuer-Anmeldungszeiträume ab Januar 2020 ist gem. § 51 Abs. 4 Nr. 1 Buchst. d EStG bestimmt worden. Das Vordruckmuster und die „Übersicht über die länderunterschiedlichen Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung 2020“ werden hiermit bekannt gemacht. Das Vordruckmuster ist auch für die Gestaltung der Vordrucke maßgebend, die mit Hilfe von Datenverarbeitungsanlagen hergestellt werden (vgl. BMF-Schreiben vom 3.4.2012, BStBl. I 2012,522). ...
Das FG Münster hat mit Urteil vom 12.6.2019 – 5 K 166/19 U – wie folgt entschieden: Das Unternehmen besteht – bedingt durch die Erfordernisse des Insolvenzrechts ...
Der BFH hat mit Urteil vom 19.3.2019 – VII R 13/18 – wie folgt entschieden: Eine Tierkörperbeseitigungsanstalt, in der tierische Rohstoffe u. a. zu Tierfett verarbeitet werden ...
Das FG Köln hat mit Urteil vom 14.11.2018 – 2 K 202/10 – wie folgt entschieden: Ist eine der Voraussetzungen des § 50d Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 EStG ...