R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Steuerrecht
17.10.2019
Steuerrecht
BFH: Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für Krankenbeförderung; Endbescheid im finanzgerichtlichen Verfahren

Der BFH hat mit Urteil vom 10.6.2019 – III R 47/18 - entschieden:

1. Die Krankenbeförderung i. S. des § 3 Nr. 5 Satz 1 KraftStG setzt voraus, dass kranke Menschen befördert werden. Steuerbefreit sind nur Fahrzeuge, die ausschließlich für Fahrten im Zusammenhang mit der Behandlung kranker Menschen verwendet werden (Anschluss an BFH-Urteil vom 13.09.2018 – III R 10/18, BFHE 262, 532).

2. Nach der Abmeldung eines Kraftfahrzeugs wird der während eines finanzgerichtlichen Verfahrens ergangene Endbescheid (§ 12 Abs. 2 Nr. 3 KraftStG) gemäß § 68 FGO zum Gegenstand des Verfahrens.

 

stats