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Steuerrecht
21.10.2019
Steuerrecht
EuGH: Mehrwertsteuerbefreiungen für bestimmte, dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten (hier: öffentliche Posteinrichtungen)

Der EuGH hat mit Urteil vom 16.10.2019 – C‑4/18 und C‑5/18, Winterhoff/Eisenbeis - entschieden: Art. 2 Nr. 13 und Art. 3 der Richtlinie 97/67/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 1997 über gemeinsame Vorschriften für die Entwicklung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstequalität in der durch die Richtlinie 2008/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Februar 2008 geänderten Fassung sind dahin auszulegen, dass Anbieter von Briefzustelldienstleistungen wie die in den Ausgangsverfahren in Rede stehenden, die in ihrer Eigenschaft als Inhaber einer nationalen Lizenz, die ihnen die Erbringung dieser Dienstleistung gestattet, verpflichtet sind, förmliche Zustellungen von Schriftstücken von Gerichten oder Verwaltungsbehörden nach Vorschriften des nationalen Rechts durchzuführen, als „Universaldiensteanbieter“ im Sinne dieser Bestimmungen anzusehen sind, so dass solche förmlichen Zustellungen als von „öffentlichen Posteinrichtungen“ erbrachte Dienstleistungen nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem von der Umsatzsteuer zu befreien sind.

 

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