BT: GrSt-Reform beschlossen
Der Bundestag hat am 18.10.2019 in 2. und 3. Lesung die GrSt-Refom beschlossen. Das betrifft folgende Gesetzentwürfe:
− Änderung des Grundgesetzes zur Einführung einer umfassenden landesrechtlichen Abweichungskompetenz (Gesetzentwurf vom 25.6.2019, BT-Drs. 19/11084);
− Änderung des Grundsteuer- und Bewertungsrechts zur Umsetzung der eigentlichen Reformpläne (Gesetz-entwurf vom 25.6.2019, BT-Drs. 19/11085);
− Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken (Gesetzentwurf vom 25.6.2019, BT-Drs. 19/11086).
Zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens bedarf es noch der Zustimmung des Bundesrates, der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten sowie der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.