Der BFH hat mit Urteil vom 25.7.2019 – III R 22/16 - entschieden:
1. Bei der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung wird für die Zuordnung eines gemieteten oder gepachteten Wirtschaftsguts zum Anlage- oder Umlaufvermögen das Eigentum des Mieters oder Pächters voraussetzungslos fingiert. Entsprechend ist auch die Dauer des fiktiv angenommenen Eigentums auf die tatsächliche Dauer des jeweiligen Miet- und Pachtverhältnisses zu begrenzen.
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Der BGH hat mit Beschluss vom 5.6.2019 – 1 StR 208/19 – entschieden: Bei der Hinterziehung von Umsatzsteuer im Rahmen einer Scheinlieferbeziehung kommt eine Einziehung des Wertes von Taterträgen (§ 73 Abs. 1, § 73c StGB) in Höhe der entgegen § 14c Abs. 2 Satz 2 Alternative 2 UStG nicht angemeldeten Umsätze beim Aussteller der Scheinrechnungen nicht in Betracht, ...
Das FG Münster hat mit Urteil vom 8.5.2019 – 9 K 1452/18 E,F,AO - entschieden:
1. Nach § 174 Abs. 4 AO können aus dem Sachverhalt nachträglich durch Erlass oder Änderung eines Steuerbescheids die richtigen steuerlichen Folgerungen gezogen werden – auch dann, wenn der Steuerbescheid durch das Gericht aufgehoben oder geändert wird.
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