Das FG Münster hat mit Urteil vom 24.9.2019 –3 K 2458/18 E - entschieden:
1. Für eine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 12 S. 2 EStG fehlt es an einer Dienstaufsicht und an der Prüfung des Finanzgebarens durch die öffentliche Hand, da der StGB NRW privatrechtlich als eingetragener Verein verfasst ist und in § 16 Abs. 4 i. V. m. § 10 Abs. 4e der Satzung eine verbandsinterne Rechnungsprüfung installiert hat.
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Das FG Köln hat mit Urteil vom 23.5.2019 – 1 K 1430/16 – entschieden:
1. Der Betrieb des Kinder- und Jugendheims ist ein gewerbliches Unternehmen i. S. d. 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1 EStG und unterliegt gem. § 2 Abs. 1 GewStG der Gewerbesteuer.
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Der BFH hat mit Urteil vom 25.7.2019 – III R 22/16 - entschieden:
1. Bei der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung wird für die Zuordnung eines gemieteten oder gepachteten Wirtschaftsguts zum Anlage- oder Umlaufvermögen das Eigentum des Mieters oder Pächters voraussetzungslos fingiert. Entsprechend ist auch die Dauer des fiktiv angenommenen Eigentums auf die tatsächliche Dauer des jeweiligen Miet- und Pachtverhältnisses zu begrenzen.
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Der BGH hat mit Beschluss vom 5.6.2019 – 1 StR 208/19 – entschieden: Bei der Hinterziehung von Umsatzsteuer im Rahmen einer Scheinlieferbeziehung kommt eine Einziehung des Wertes von Taterträgen (§ 73 Abs. 1, § 73c StGB) in Höhe der entgegen § 14c Abs. 2 Satz 2 Alternative 2 UStG nicht angemeldeten Umsätze beim Aussteller der Scheinrechnungen nicht in Betracht, ...
Das FG Münster hat mit Urteil vom 8.5.2019 – 9 K 1452/18 E,F,AO - entschieden:
1. Nach § 174 Abs. 4 AO können aus dem Sachverhalt nachträglich durch Erlass oder Änderung eines Steuerbescheids die richtigen steuerlichen Folgerungen gezogen werden – auch dann, wenn der Steuerbescheid durch das Gericht aufgehoben oder geändert wird.
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