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Steuerrecht
11.02.2020
Steuerrecht
BReg: Betriebsprüfungen am besten zeitnah

Die Bundesregierung begrüßt eine zeitnähere Durchführung von Betriebsprüfungen. In einer Antwort (19/16305) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/16005) schreibt die Bundesregierung, ihr sei bewusst, dass spät einsetzende und langandauernde Betriebsprüfungen bei Unternehmen und Verwaltung finanzielle und personelle Kapazitäten binden und Rechtssicherheit für die Beteiligten verzögern würden. Da der Vollzug der Steuergesetze grundsätzlich den Landesfinanzbehörden obliege, könnten Fragen nach der durchschnittlichen Dauer von Betriebsprüfungen für verschiedene Betriebsarten nicht beantwortet werden.

(Quelle: hib-Mitteilung Nr. 94/2020 vom 23.1.2020)

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