BFH: Zwei Feststellungsbescheide bei atypisch stiller Beteiligung einer Personengesellschaft
Der BFH hat mit Urteil vom 7.11.2019 – IV R 9/18 - entschieden: NV: Es bedarf jeweils einer selbständigen gesonderten und einheitlichen Feststellung für Unter- und Obergesellschaft, wenn Einkünfte aus der atypisch stillen Beteiligung einer Personengesellschaft an einer Kapitalgesellschaft festgestellt werden.