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Steuerrecht
04.02.2020
Steuerrecht
BStBK: Vereinbare Tätigkeiten

Mit den „Hinweisen für die Tätigkeit des Steuerberaters als Prüfer von Vollständigkeitserklärungen nach dem Verpackungsgesetz“ erhalten Steuerberater Hilfestellungen für einen Einstieg in dieses noch recht neue Aufgabenfeld. Hersteller und Vertreiber von Verkaufsverpackungen sind unter bestimmten Voraussetzungen zur Abgabe und Hinterlegung von Vollständigkeitserklärungen verpflichtet. Diese werden von Steuerberatern geprüft.

In den vergangenen Jahren sind die Ansprüche und Bedürfnisse der Mandanten im Bereich der sog. vereinbaren Tätigkeiten gewachsen. Um diesem Beratungsbedarf gerecht zu werden, gewinnen die vereinbaren Tätigkeiten stärker an Bedeutung im Kanzleiportfolio eines Steuerberaters. Für die BStBK Anlass genug, die Hinweisreihe weiter auszubauen. Mit ihren Allgemeinen Hinweisen und den bereits vorliegenden 26 Hinweisen für vereinbare Tätigkeiten gibt die BStBK grundsätzliche Informationen und unverbindliche Empfehlungen an den Berufsstandweiter. Die Hinweisreihe wird von der BStBK stetig erweitert.

Bereits 2019 sind die Hinweise für die Tätigkeit des Steuerberaters im Bereich vereinbare Tätigkeiten als Wohnimmobilienverwalter und für die Tätigkeit als Vormund, Pfleger oder Betreuer aktualisiert worden.

Die Hinweise sind im Berufsrechtlichen Handbuch und unter https://bit.ly/2RyEW4t veröffentlicht.

(BStBK, PM 2/2020 vom 22.1.2020)

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