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Steuerrecht
30.01.2020
Steuerrecht
BFH: Säumniszuschläge trotz Anzeige der Masseunzulänglichkeit – Aufrechnung nach Rückkehr ins reguläre Insolvenzverfahren

Der BFH hat mit Urteil vom 17.9.2019 – VII R 31/18 - entschieden:

1. Säumniszuschläge entstehen gemäß § 240 Abs. 1 Satz 1 AO auch nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit kraft Gesetzes.

2. Nach Rückkehr ins reguläre Insolvenzverfahren sind die während der Masseunzulänglichkeit geltenden Aufrechnungsverbote nicht mehr anzuwenden.

 

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