BFH: Unternehmereigenschaft von Aufsichtsratsmitgliedern
Der BFH hat mit Urteil vom 27.11.2019 – V R 23/19 (V R 62/17) - entschieden:
1. Trägt das Mitglied eines Aufsichtsrats aufgrund einer nicht variablen Festvergütung kein Vergütungsrisiko, ist es entgegen bisheriger Rechtsprechung nicht als Unternehmer tätig.
2. Ist eine Gutschrift nicht über eine Leistung eines Unternehmers ausgestellt, steht sie einer Rechnung nicht gleich und kann keine Steuerschuld nach § 14c Abs.