OLG Frankfurt, Beschluss vom 1.10.2013 - 5 U 145/13Aus den GründenDer Verfügungsbeklagten ist mit dem aus der Entscheidungsformel ersichtlichen Urteil im Wege einstweiliger Verfügung untersagt worden, in der Gläubigerversammlung des beim Amtsgericht
LG Arnsberg, Urteil vom 9.3.2012 - I-2 O 326/10SachverhaltDie Klägerin erwarb mit Kaufvertrag vom 14.12.2009 bei der Beklagten einen Porsche Panamera Turbo zu einem Kaufpreis von 156.869,13 €. Das Fahrzeug wurde am 23.03.2010 zugelassen und an die
EuGH, Urteil vom 26.11.2013 - Rs. C‑58/12 PUrteil1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Groupe Gascogne SA (im Folgenden: Rechtsmittelführerin) die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 16. November 2011, Groupe
EuGH, Urteil vom 26.11.2013 - Rs. C‑50/12 PUrteil1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Kendrion NV (im Folgenden: Kendrion oder Rechtsmittelführerin) die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 16. November 2011,
EuGH, Urteil vom 26.11.2013 - Rs. C‑40/12 P Urteil1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Gascogne Sack Deutschland GmbH, vormals Sachsa Verpackung GmbH (im Folgenden für beide: Rechtsmittelführerin), die Aufhebung des Urteils des Gerichts der
BGH, Urteil vom 15.10.2013 - VI ZR 124/12 Leitsätze1. Ein Verhalten ist im Allgemeinen nicht bereits deshalb sittenwidrig, weil der Handelnde vertragliche Pflichten oder das Gesetz verletzt oder bei einem anderen einen Vermögensschaden hervorruft.
BGH, Urteil vom 16.10.2013 - VIII ZR 273/12 LeitsatzDer Verkäufer, der vorprozessual nur das Vorhandensein von Mängeln bestreitet und aus diesem Grund die Nacherfüllung insgesamt verweigert, ist in der Regel nicht daran gehindert sich auf die
BGH, Urteil vom 7.11.2013 - IX ZR 49/13 LeitsatzTilgt der Schuldner Sozialversicherungsbeiträge über einen Zeitraum von zehn Monaten jeweils mit einer Verspätung von drei bis vier Wochen, kann das Tatgericht zu der Würdigung gelangen, dass der
BGH, Urteil vom 24.9.2013 - II ZR 39/12 Leitsätze1. Ein stiller Gesellschafter, der nach den Bestimmungen des stillen Gesellschaftsvertrages zwar nicht am Vermögen, wohl aber ganz überwiegend, nämlich zu 95 %, am Gewinn und Verlust der Schuldnerin
BGH, Urteil vom 8.10.2013 - II ZR 310/12 LeitsatzDer Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft, der eine Drittgläubigerforderung gegen einen Mitgesellschafter geltend macht, ist grundsätzlich nicht verpflichtet, zunächst die Gesellschaft in Anspruch
BGH, Urteil vom 19.11.2013 - II ZR 383/12 LeitsatzDie Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft sind auf eine mehrgliedrige stille Gesellschaft, bei der die Kapitalanleger, die sich mit einer Vermögenseinlage als stille Gesellschafter beteiligen,
LG Bonn, Urteil vom 3.1.2013 - 14 O 165/12 SachverhaltDie Antragstellerin, ein Systementwickler für Softwarelösungen auf dem Gesundheitsmarkt, der vor allem IT-Dienstleistungen für gesetzliche Krankenkassen erbringt, begehrt von der Antragsgegnerin,
OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.7.2013 - I-4 U 149/11Nicht amtliche Leitsätze1. Der Eintritt des Versicherungsfalls im Rahmen der D&O-Versicherung setzt eine ernstliche Inanspruchnahme der versicherten Person durch die Versicherungsnehmerin voraus. 2.
BGH, Urteil vom 7.11.2013 - IX ZR 248/12 Leitsätze1. Das einen Benachteiligungsvorsatz und dessen Kenntnis nahelegende Beweisanzeichen der Inkongruenz setzt voraus, dass ernsthafte Zweifel an der Liquiditätslage des Schuldners bestehen.2. Ein
LG Freiburg, Urteil vom 4.11.2013 - 12 O 83/13SachverhaltDie Klägerin macht gegen die Beklagte im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes Ansprüche auf Unterlassung wegen wettbewerbswidriger Werbung eines Mitarbeiters der Beklagten auf der
BGH, Urteil vom 24.9.2013 - I ZR 89/12Leitsätzea) Die tatrichterliche Feststellung, dass die angesprochenen Verkehrskreise die Bezeichnungen „Factory Outlet" und „Outlet" im Sinne eines Fabrikverkaufs verstehen und dort aus der Produktion des
BGH, Urteil vom 16.5.2013 - I ZR 216/11Leitsatza) Im Klageantrag und in der Urteilsformel braucht nicht schon zum Ausdruck zu kommen, dass das Verbot auf die Verletzung von Prüfpflichten gestützt ist; vielmehr reicht es aus, dass sich dies mit
Die aktuelle weltweite Ausnahmesituation bringt für Unternehmen und für Einzelpersonen ein gesteigertes Informationsbedürfnis zu allen Rechtsfragen rund um Corona mit sich. Melden Sie sich für den neuen Newsletter "Corona Rechtsinformation powered by Betriebs-Berater" an.