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WRP 2018, 459
BGH 
Markenrecht: Pippi-Langstrumpf-Marke (Beschluss vom 05.10.2017, I ZB 97/16)

Der Wortmarke „Pippi Langstrumpf“ fehlt für die Dienstleistungen der Klasse 42 „Beherbergung von Gästen“ nicht jegliche Unterscheidungskraft. Etwaige inhaltliche Zuschreibungen, die der Verkehr von der Romanfigur auf unter ihrem Namen angebotene Beherbergungsdienstleistungen übertragen mag, begründen allenfalls einen beschreibenden Anklang der angegriffenen Marke, beseitigen jedoch nicht ihre Eignung, …

BGH, WRP 2018, 459-461 (Beschluss vom 05.10.2017, I ZB 97/16)

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