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WRP 2019, 197
BGH 
Markenrecht: combit/Commit (Urteil vom 12.07.2018, I ZR 74/17)

a) Bei der Feststellung der klanglichen Ähnlichkeit spricht der Umstand, dass bei der Aussprache einer mehrsilbigen Klagemarke, nicht aber der angegriffenen Bezeichnung zwischen einzelnen Silben eine Lippenumformung zu erfolgen hat (hier: Übergang von „com-“ zu „-bit“), wegen der Möglichkeit der undeutlichen Aussprache für die Ähnlichkeit der Zeichen.

BGH, WRP 2019, 197-200 (Urteil vom 12.07.2018, I ZR 74/17)

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