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WRP 2012, 330
BGH 
Markenrecht: Basler Haar-Kosmetik (Urteil vom 09.11.2011, I ZR 150/09)

a) Der Namensschutz aus § 12 BGB bleibt neben dem Kennzeichenschutz aus §§ 5, 15 MarkenG anwendbar, wenn mit der Löschung des Domainnamens eine Rechtsfolge begehrt wird, die aus kennzeichenrechtlichen Vorschriften deswegen nicht hergeleitet werden kann, weil das Halten des Domainnamens im konkreten Fall für sich gesehen die Voraussetzungen einer Verletzung der Marke oder des Unternehmenskennzeichens des Klägers nicht erfüllt (Fortführung von BGH, …

BGH, WRP 2012, 330-337 (Urteil vom 09.11.2011, I ZR 150/09)

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