In dem dem EuGH vom BFH zur Entscheidung vorgelegten Verfahren zur Behandlung von Betriebsstättenverlusten kommt die Generalanwältin Sharpston kommt zu dem Ergebnis, dass es nicht mit Art. 43 EG vereinbar ist, wenn ein Mitgliedstaat einem Unternehmen
Die Europäische Kommission hat am 22.2.2008 eine Mitteilung über mögliche weitergehende Maßnahmen zur Bekämpfung von MwSt-Betrug vorgelegt. Diese Maßnahmen betreffen die Einführung- der Besteuerung von innergemeinschaftlichen Lieferungen und - eines
Gemäß der vom EU-Ministerrat am 12.2.2008 beschlossenen Richtlinie betreffend den Ort der Erbringung von Dienstleistungen gilt - anders als nach den derzeitigen Regelungen in Art. 43 ff. der Richtlinie 2006/112/EG - zukünftig als Grundregel, dass
Das BMF hat Entwürfe der Anwendungsschreiben zu den durch das UntStRefG 2008 neu eingeführten Vorschriften veröffentlicht. Bis zum 14. 3. 2008 findet eine schriftliche Anhörung der Spitzenorganisationen und Verbände zu den Entwürfen statt.
BFH, Urteil vom 18.9.2007 - I R 54/06 Vorinstanz: FGNiedersachsen vom 13.7.2006 - 11 K 12314/02 (EFG 2006, 1716)EStG 1990 § 36 Abs. 2 Nrn. 2 und 3; AO § 130 Abs. 1 und 2, § 218 Abs. 2LEITSATZ:Hat das Finanzamt eine im Jahr 1993 erfolgte
BMF, 30.1.2008 - IV C 8 - S 2222/07/0003/IV C 5 - S 2345/08/0001Das Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen - Alterseinkünfteftegesetz (AltEinkG) wurde durch die JStG 2007 und
BMF, 5.2.2008 - IV C 8 - S 2222/07/0003/IV C 5 - S 2333/07/0003Das 96-seitige BMF-Schreiben behandelt in Teil A die Förderung der Privaten Altersvorsorge (I. Förderung durch Zulage und Sonderausgabenabzug; II. Nachgelagerte Besteuerung nach § 22 Nr.
BMF, 21.12.2007 - IV B 2 - S 2144/07/0002Durch das Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm vom 22. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3682, BStBl I 2006 S. 79) wurde der Abzug von Steuerberatungskosten als Son-derausgaben ausgeschlossen.
Niedersächsisches FinanzgerichtUrteilvom17.01.2008Az.: 10 K 103/07Orientierungssatz:Einkommensteuer 2006 Die Abschaffung der Abzugsfähigkeit privater Steuerberatungskosten ist nicht verfassungswidrig Revision zugelassen - Az. des BFH noch nicht
BFH, Urteil vom 22.11.2007 - V R 43/06Vorinstanz: FG Brandenburg vom 17.10.2005 - 1 K 430/03 (EFG 2006, 380)LEITSÄTZE1. Der Senat hält für den Umfang des Vorsteuerabzugs bei Erwerb und erheblichem Umbau eines Gebäudes, das anschließend vom Erwerber
BFH, Urteil vom 7.11.2007 - II R 28/06Vorinstanz: FG Nürnberg vom 18.11.2004 - IV 284/2003LEITSATZZahlt eine GmbH auf Veranlassung eines Gesellschafters einer diesem nahestehenden Person überhöhte Vergütungen, liegt regelmäßig keine freigebige
BFH, Urteil vom 13.12.2007 - VI R 75/04Vorinstanz: FG Hessen vom 21.9.2004 - 10 K 3853/03 (EFG 2005, 329)LEITSATZLässt sich für Steuerrückstände, die aus einer geänderten Steuerfestsetzung herrühren, ein Aufteilungsmaßstab nach § 273 Abs. 1 AO nicht
BFH, Urteil vom 18.12.2007 - VI R 62/05Vorinstanz: FG München vom 3.8.2005 - 1 K 4944/04 (EFG 2005, 1775)LEITSÄTZE1. Geldwerte Vorteile aus einem Aktienoptionsprogramm bilden im Regelfall als Anreizlohn eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit,
BFH, Urteil vom 6.12.2007 - V R 59/03(Nachfolgeentscheidung zum EuGH-Urteil vom 27.9. 2007 - Rs. C-146/05, Collée, UR 2007, 813, IStR 2007, 747, HFR 2007, 1256)Vorinstanz: FG Hessen vom 8.4.2002 - 6 K 1369/99 (EFG 2004, 301)LEITSÄTZE1. Die
BFH, Urteil vom 10.10.2007 - VII R 49/06Vorinstanz: FG Düsseldorf vom 23.8.2006 - 4 K 5272/05 VTa (ZfZ 2006, 380)LEITSATZDer Fahrer eines Lastzugs "verbringt" im Sinne des TabStG Waren in das Steuergebiet und wird folglich Steuerschuldner auch dann,
BMF, 1. 2. 2008 - IV A 5 - S 7114/07/0002Der BFH hat mit Urteil vom 21. März 2007, V R 32/051, Folgendes entschieden:„Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer i.S. des § 3 Abs. 8 UStG 1993 ist auch derjenige, dessen Umsätze zwar gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG
BFH, Beschluss vom 26.9.2007 - I B 53/07; I B 54/07Leitsätze:1. Der Steuerpflichtige ist gehalten, der Außenprüfung im Original in Papierform erstellte und später durch Scannen digitalisierte Eingangsrechnungen und Ausgangsrechnungen über sein