BFH, Urteil vom 11.5.2010 - IX R 25/09LeitsatzDie Änderung eines Steuerbescheides gemäß § 174 Abs. 4 AO kommt nur in Betracht, wenn der Antrag oder Rechtsbehelf des Steuerpflichtigen spezifisch auf die Änderung des vorausgegangenen Bescheides
BFH, Urteil vom 20.7.2010 - IX R 45/09Leitsätze1. Der Veräußerungsgewinn i.S. von § 17 Abs. 2 EStG entsteht grundsätzlich im Zeitpunkt der Veräußerung, unabhängig davon, dass der Kaufpreis gestundet wird .2. Eine wahlweise Zuflussbesteuerung des
BFH, Urteil vom 19.5.2010 - XI R 6/09Leitsätze1. Ein Unternehmer, der in- und ausländische Banknoten und Münzen im Rahmen von Sortengeschäften an- und verkauft, führt keine Lieferungen, sondern sonstige Leistungen aus .2. Die Bestimmungen über Buch-
BFH, Urteil vom 20.7.2010 - IX R 49/09LeitsatzBei der Vermietung von Gewerbeobjekten ist die Einkünfteerzielungsabsicht stets konkret festzustellen .SachverhaltDer Kläger und Revisionskläger (Kläger) wurde in den Streitjahren 2002 bis 2005 mit seiner
BFH, Urteil vom 20.5.2010 - VI R 41/09Leitsätze1. Der Umstand, dass eine Bausparkasse sowohl bei Arbeitnehmern ihrer "Partnerbanken" als auch bei ihren freien Handelsvertretern und deren Arbeitnehmern sowie den Beschäftigten anderer
BFH, Urteil vom 20.7.2010 - IX R 23/09Leitsätze1. Ein bestehendes Arbeitsverhältnis wird i.S. von § 3 Nr. 9 EStG aufgelöst, selbst wenn der Arbeitnehmer mit dessen Aufhebung zugleich in ein neues (befristetes) Arbeitsverhältnis mit einer externen
Das BVerfG hat durch Beschluss vom 8.9.2010 – 2 BvL 3/10 – die Vorlage des Niedersächsischen FG vom 25.11.2009 – 7 K 143/08 – (vgl. dazu BB 2010, 1182) als unzulässig verworfen, da sich das FG nicht hinreichend mit der Rechtsprechung des BVerfG zum
BFH, Urteil vom 24.2.2010 - II R 57/08Vorinstanz: FG Köln vom 13.8.2008 - 4 K 4618/07 (EFG 2008, 1760)LeitsatzDas FA darf im Besteuerungsverfahren eines Bankkunden von der Bank im Regelfall erst dann die Vorlage von Kontoauszügen als Urkunden i. S. v.
BFH, Entscheidung vom 30.6.2010 - XI R 5/08LeitsatzDem EuGH wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:Ist ein Steuerpflichtiger bereits dann ein „im Ausland ansässiger Steuerpflichtiger2 i. S. des Art. 21 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie
BFH, Beschluss vom 21.6.2010 - VII R 27/08Leitsätze1. Ein Verlangen des FA, ein Vermögensverzeichnis vorzulegen und dessen Richtigkeit an Eides statt zu versichern, ist nicht allein deshalb nichtig, weil die Schonfrist des § 284 Abs. 4 Satz 1 AO
BFH, Urteil vom 19.5.2010 - XI R 32/08Leitsätze1. Nach einer von der Finanzverwaltung getroffenen Vereinfachungsregelung kann der Unternehmer bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Umsatzbesteuerung der nichtunternehmerischen Nutzung
BFH, Entscheidung vom 14.7.2010 - XI R 27/08LeitsätzeDem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:1. Liegt eine "Übertragung" eines Gesamtvermögens i.S. von Art. 5 Abs. 8 der Richtlinie 77/388/EWG vor, wenn ein Unternehmer den
BFH, Urteil vom 14.4.2010 - XI R 14/09LeitsatzEin geschäftsführender Komplementär einer KG kann umsatzsteuerrechtlich unselbständig sein (entgegen Abschn. 17 Abs. 2 Satz 3 UStR 2005/2008 und BMF-Schreiben vom 23. Dezember 2003 IV B 7 -S 7100- 246/03,
BFH, Urteil vom 20.5.2010 - III R 28/08Leitsätze1. Besitz- und Betriebsunternehmen sind im Zulagenrecht auch dann einheitlich zu betrachten (sog. Merkmalszurechnung), wenn beide Kapitalgesellschaften sind. Eigengewerbliche Tätigkeiten der
BFH, Urteil vom 17.6.2010 - VI R 35/08LeitsatzEin Leiharbeitnehmer verfügt typischerweise nicht über eine regelmäßige Arbeitsstätte.Sachverhalt(1) I. Streitig ist, ob der als Leiharbeitnehmer im Hafengebiet von X tätige Kläger eine Auswärtstätigkeit
BFH, Urteil vom 22.4.2010 - V R 9/09LEITSATZVerfügen mehrere Gesellschafter nur gemeinsam über die Anteilsmehrheit an einer GmbH und einer Personengesellschaft, ist die GmbH nicht finanziell in die Personengesellschaft eingegliedert (Änderung der
Das BMF hat durch Schreiben vom 13.9.2010 – IV C 3 – S 2222/09/10041/IV C 5 – S 2345/08/ 0001 – (84 Seiten zzgl. Anlage) das BMF-Schreiben vom 30.1.2008 (BStBl. I 2008, 390) zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Vorsorgeaufwendungen und
FinMin Bayern, 12.7.2010 - 34 - S 3812 a - 018 - 28 364/10Der Verschonungsabschlag nach § 13 a Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 13 b Abs. 4 ErbStG bzw. nach § 13 a Abs. 8 Nr. 4 ErbStG entfällt nach § 13 a Abs. 1 Sätze 2 bis 5 ErbStG bzw. § 13 a Abs. 8 Nr. 1