Das FG Köln hat in sieben Entscheidungen vom 7.7.2010 – u. a. 2 K 3093/08, 2 K 3986/08 und 2 K 3265/08) Klagen gegen die Vergabe der Steuer- ID abgewiesen – trotz verfassungsrechtlicher Zweifel. Diese stützt der Senat u. a. darauf, dass durch die
BFH, Urteil vom 22.6.2010 - VIII R 38/08LeitsatzEine mit eingescannter Unterschrift des Prozessbevollmächtigten durch Telefax eingelegte Klage entspricht jedenfalls dann den Schriftformanforderungen des § 64 Abs. 1 FGO, wenn sie von dem
BFH, Beschluss vom 10.8.2010 - VI R 1/08Leitsätze1. Wird eine Gehaltsforderung des Arbeitnehmers dadurch erfüllt, dass dieser mit seinem Arbeitgeber einen Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung abschließt und der Kaufpreis mit der fälligen
BFH, Urteil vom 20.5.2010 - VI R 12/08Leitsätze1. Der Gewinn aus der Veräußerung eines Wandeldarlehens ist ein geldwerter Vorteil, soweit sich die bis dahin latent bestehende Möglichkeit zum verbilligten Aktienerwerb verwirklicht (Anschluss an
FG Düsseldorf, Urteil 3.3.2010 - 7 K 3657/09 FLeitsätze1. Als Antrag im Sinne des § 171 Abs. 3 AO sind nur solche Willensbekundungen zu verstehen, die ein Tätigwerden der Finanzbehörde außerhalb des infolge der Amtsmaxime ohnehin gebotenen
BFH, Urteil vom 27.1.2010 - IX R 31/09Leitsatz1. Eine Entschädigung führt zu außerordentlichen Einkünften nach § 34 Abs. 2 EStG, wenn sie zusammengeballt zufließen, weil der Steuerpflichtige infolge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
BFH, Urteil vom 17.3.2010 - IV R 25/08LeitsatzIm Hinblick auf einen gewerblichen Grundstückshandel ist die Zwischenschaltung einer GmbH grundsätzlich nicht missbräuchlich, wenn die GmbH nicht funktionslos ist, d. h. wenn sie eine wesentliche -
BFH, Urteil vom 23.6.2010 - I R 37/09LeitsatzDie Vergabe eines zinslosen Gesellschafterdarlehens kann eine „Geschäftsbeziehung" i. S. des § 1 AStG i. d. F. des StÄndG 1992 begründen (Klarstellung zum Senatsurteil vom 29.11.2000 - I R 85/99, BFHE 194,
BFH, Urteil vom 22.6.2010 - II R 40/08LeitsatzWurden während laufender Verkaufsverhandlungen schenkweise erworbene Anteile an einer Kapitalgesellschaft kurz nach dem Zeitpunkt der Ausführung der freigebigen Zuwendung veräußert, ist nach dem vor dem
BFH, Urteil vom 15.6.2010 - VIII R 33/07Leitsätze1. Zinsen i. S. von § 233a AO, die der Steuerpflichtige an das Finanzamt zahlt (Nachzahlungszinsen), gehören zu den nach § 12 Nr. 3 EStG nicht abziehbaren Ausgaben.2. Zinsen i. S. von § 233a AO, die
BFH, Urteil vom 6.5.2010 - V R 29/09Leitsätze1. Dient eine vom Unternehmer begebene Inhaberschuldverschreibung dazu, seine umsatzsteuerpflichtige Unternehmenstätigkeit zu finanzieren, ist der Unternehmer aus den bei der Ausgabe der
BFH, Urteil vom 17.6.2010 - VI R 50/09Leitsätze1. Die Vereinbarung eines durchschnittlichen Auszahlungsbetrags pro tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde steht der Steuerbefreiung nach § 3b EStG nicht entgegen.2. Der laufende Arbeitslohn (§ 3b Abs. 2
Das BMF hat imSchreiben vom26.8.2010 – IV B 2 – S 1301-AUT/07/10015-01 die Konsultationsvereinbarung vom 13.8.2010 zum Besteuerungsrecht von Abfindungen an Arbeitnehmer nach Art. 15 DBA Österreich veröffentlicht. Volltextdes Schr.: // siehe
Das BMF hat durch Schreiben vom 27.8.2010 – IV B 2 – S 1301-AUT/07/10017 – die Konsultationsvereinbarung vom 9./12.7.2010 zur steuerlichen Behandlung von Einkünften von Künstlern und Sportlern nach Art. 17 Abs. 1 DBA Österreich veröffentlicht.
Der Schweizer Bundesrat hat am 1.9.2010 die Amtshilfeverordnung verabschiedet. Sie regelt den Vollzug der Amtshilfebestimmungen in den neuen oder revidierten DBA nach OECD-Standard.(PM Eidgenössisches Finanzdepartement vom 1.9.2010)Text der
FG Rheinland-Pfalz, Urteil 15.4.2010 - 4 K 2699/06 Amtlicher Leitsatz:Strafverteidigungskosten können allenfalls dann als Werbungskosten abziehbar sein, wenn die das Strafverfahren betreffende Handlung im Rahmen der beruflichen Aufgabenerfüllung
BFH, Beschluss vom 28.7.2010 - I B 27/10LeitsätzeEs ist nicht ernstlich zweifelhaft, dassa) die für die körperschaftsteuerliche Organschaft mit einer GmbH als Organgesellschaft erforderliche Vereinbarung einer Verlustübernahme entsprechend den