BMF: Lohnsteuerliche Behandlung der Gewinnausschüttungen einer betrieblichen Versorgungseinrichtung
Das BMF hat sich im Schreiben vom 28.9.2010 – IV C 5 – S 2373/10/10001 – zur zeitlichen Anwendung des BFH-Urteils vom 12.11.2009 – VI R 20/07 – geäußert. Für alle bis zum 31.12.2010 beim Arbeitgeber zugeflossenen Gewinnausschüttungen einer betrieblichen Versorgungseinrichtung wird es nicht beanstandet, wenn weiter nach den Grundsätzen von R 40b.1 Abs. 12 ff. LStR 2008 verfahren wird.
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