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Steuerrecht
07.10.2010
Steuerrecht
BMF: Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)

Das BMF hat sich im Schreiben vom 5.10.2010 – IV C 5 – S 2363/07/0002-03 – zum Lohnsteuerabzug im Kalenderjahr 2011 und zur Einführung des Verfahrens der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale detailliert geäußert. Die Gemeinden stellen Lohnsteuerkarten letztmalig für das Kalenderjahr 2010 aus, weil der Gesetzgeber entschieden hat, das Lohnsteuerabzugsverfahren auf ein elektronisches Verfahren umzustellen. Die Umstellung auf dieses neue Verfahren soll ab 2012 erfolgen. Bis zum Start des elektronischen Verfahrens wird es im Jahr 2011 einen Übergangszeitraum geben, in dem die Lohnsteuerkarten 2010 ihre Gültigkeit behalten. Wird im Jahr 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt, stellt grundsätzlich das zuständige FA auf Antrag eine Ersatzbescheinigung anstelle einer Lohnsteuerkarte aus. Das BMF-Schreiben erläutert, welche Regelungen für das Lohnsteuerabzugsverfahren ab dem Kalenderjahr 2011 zu beachten sind.


Volltext des Schr.: s. Zusatzmaterial rechts

Weiterführende Informationen zur elektronischen Lohnsteuerkarte stehen unter www.elster. de sowie in der vom BMF herausgegebenen Broschüre „Die elektronische Lohnsteuerkarte“ zur Verfügung. Einzelfragen sind mit dem zuständigen Finanzamt zu klären.

(Newsletter BMF vom 1.10.2010)

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