Die folgenden Vordruckmuster zur Durchführung der gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die Umsatzbesteuerung nach der Verordnung zu § 180 Abs. 2 AO werden hiermit in überarbeiteter Fassung neu bekanntgegeben: –
BFH, Urteil vom 28.5.2013 - XI R 35/11LeitsatzDie Umsätze aus dem Betrieb einer Kampfsportschule können nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. i der Richtlinie 77/388/EWG steuerfrei sein, soweit die erbrachten Leistungen nicht lediglich den Charakter
BMF, Schreiben vom 22.8.2013 - IV C 5 - S 2533/13/10006 Das Vordruckmuster der Lohnsteuer-Anmeldung für Lohnsteuer-Anmeldungszeiträume ab Januar 2014 ist gemäß § 51 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe d des Einkommensteuergesetzes bestimmt worden. Das
FG Düsseldorf, Urteil vom 24.4.2013 - 7 K 3536/12 GESachverhaltDie Klägerin erwarb durch notariellen Kaufvertrag vom 2. 2. 2007 das Grundstück "A" zum Preis von 524.850 € von der "B" GmbH". Laut Tz. 1.1 des Vertrages sollte der Verkäufer auf dem
FG Düsseldorf, Urteil vom 16.5.2013 - 12 K 2963/12 ESachverhaltI.Streitig ist die Beurteilung eines Liquidationsverlustes.An der mit Gesellschaftsvertrag vom 21.12.2007 begründeten GmbH war die Klägerin mit einer voll eingezahlten Stammeinlage in
Gegenstand des BFH-Urteils vom 13.12.2011– II R 26/10 (BB 2012, 414 Ls) – sind die versicherungsteuerrechtliche Behandlung von sog. Versicherungspaketen, der laufende Anmeldungszeitraum i. S. d. § 10 Abs. 4 VersStG a. F. sowie die
FG Münster, Urteil vom 29.5.2013 - 3 K 4298/11 FSachverhaltStreitig ist, ob ein Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung des Grundbesitzwertes bzw. über die gesonderte Feststellung des Grundbesitzwertes für Zwecke der
FG Köln, Urteil vom 8.5.2013 - 9 K 1272/10SachverhaltDie Beteiligten streiten über die zeitliche Zuordnung einer nachträglichen Kaufpreiserhöhung für die Übertragung einer Kapitalbeteiligung im Hinblick auf die Steuerfreiheit des Veräußerungsgewinns
BFH, Urteil vom 14.5.2013 - VII R 39/11 Leitsätze1. Eine Abgabe von Energieerzeugnissen i.S. des § 30 Abs. 1 Satz 1 EnergieStG liegt auch in den Fällen vor, in denen der Abgebende einer anderen Person aufgrund eines vereinbarten
BFH, Urteil vom 15.5.2013 - VI R 44/11LeitsätzeÜberlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte einen Fahrer, führt das dem Grunde nach zu einem lohnsteuerrechtlich erheblichen Vorteil. Der Vorteil bemisst
BFH, Urteil vom 10.4.2013 - I R 45/11Leitsätze1. Eine Person steht einem Steuerpflichtigen i.S. von § 1 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 AStG nahe, wenn eine dritte Person am Grundkapital oder Stammkapital sowohl der Person als auch des Steuerpflichtigen
BMF, Schreiben vom 13.8.2013 - IV C 5 - S 2439/13/10001Das Vordruckmuster für die Bescheinigung der 2013 angelegten vermögenswirksamen Leistungen (Anlage VL 2013) wird hiermit in der Anlage bekannt gemacht (§ 15 Absatz 1 des Fünften
BFH, Beschluss vom 4.7.2013 - VII R 56/11LeitsätzeIst für die Verwertung einer DVD, auf der ein Spielfilm gespeichert ist, eine Lizenzgebühr an den Filmproduzenten zu zahlen, so bestimmt sich der Zollwert solcher DVDs bei Anmeldung des an den in
BFH, Urteil vom 16.5.2013 - V R 23/12LeitsatzWiderruft das FA eine verbindliche Auskunft, ist das Klageverfahren gegen eine Steuerfestsetzung, für die die verbindliche Auskunft ohne den Widerruf bindend wäre, bis zum Abschluss des
BFH, Urteil vom 10.4.2013 - I R 22/12LeitsatzEine im Ausland ansässige Person unterliegt mit ihren Einkünften aus der Vermietung von beweglichen Sachen (hier: LKW) an eine inländische Gesellschaft, die ihrerseits die Sachen an inländische Unternehmer
BFH, Urteil vom 15.5.2013 - VI R 28/12LeitsatzWerden erstmals während des Revisionsverfahrens Ermessenserwägungen angestellt, können diese im Revisionsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden (Anschluss an BFH-Urteil vom 25. Mai 2004 VIII R 21/03,
BFH, Urteil vom 12.12.2012 - I R 27/12LeitsatzGewinne aus der Veräußerung von vor dem 1. Januar 2009 erworbenen obligationsähnlichen Genussrechten unterliegen auch nach Einführung der Abgeltungsteuer nicht dem Kapitalertragsteuerabzug.SachverhaltI.