-tb- Die Professional Accountants in Business (PAIB) des Committee of the International Federation of Accountants (IFAC) haben eine neue International Good Practice Guidance „Evaluating and Improving Internal Control in Organizations" veröffentlicht
Der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der DAX30-Unternehmen ist seit Anfang 2011 um mehr als ein Drittel gestiegen. Derzeit sind 91 von 500 Aufsichtsratsmitgliedern bzw. 18,2 % weiblich (Stand: 31.5.2012) – Anfang 2011 lag die Quote erst bei 13,4 %.
-tb- Der International Accounting Standards Board (IASB) hat mit einem Projekt zur umfassenden Überarbeitung des IFRS für KMU begonnen (Quelle: www.ifrs.org/Alerts/PressRelease/SME+RFI+June+2012.htm). Dazu sollen in einem ersten Schritt bis zum 30.11.
Laut Deloitte-Studie „Mergers & Acquisitions im Mittelstand“ bewertet eine deutliche Mehrheit der befragten Mittelständler das Thema M&A als besonders aktuell und geht von einem weiteren Anstieg aus. Die Unternehmen sehen M&A als Chance für externes
-tb- Der Financial Accounting Standards Board (FASB) hat den Entwurf eines Accounting Standards Update (ASU) „Financial Instruments (Topic 825): Disclosures about Liquidity Risk and Interest Rate Risk" veröffentlicht (Quelle: www.fasb.
Gemeinsam mit GE Capital, der Commerzbank, dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der Ruhr-Universität Bochum, der Financial Times Deutschland und impulse hat die Euler Hermes Deutschland AG zum sechsten Mal die Ausschreibung für die „Beste
-tb- Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat den Entwurf einer Umsetzungsempfehlung und Kosten-Nutzen-Studie zum IASB-Projekt „Annual Improvements to IFRSs 2009-2011 Cycle (the Amendments)" veröffentlicht (Quelle: www.efrag.
Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat mit Schreiben vom 14.6.2012 gegenüber dem Bundesministerium der Justiz zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Prozeßkostenhilfe- und Beratungshilferechts Stellung genommen. Der Wortlaut der
Erstmals seit Ausbruch der Krise ist es den Private-Equity-Gesellschaften (PE) in Westeuropa im vergangenen Jahr wieder gelungen, Unternehmensbeteiligungen aus ihren Portfolios in nennenswerter Zahl an den Mann zu bringen. Mit 83 Verkäufen von Firmen,
Mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) hat der Gesetzgeber ab 1.3.2012 in § 270b der Insolvenzordnung ein vorgerichtliches Verfahren zur insolvenznahen Sanierung eingeführt. Seitdem ist es immer wieder zu
Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) sowie der Immobilienwirtschaftliche Fachausschuss (IFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) haben am 13.4.2012 den "Entwurf eines IDW Standards: Grundsätze zur Bewertung
Die Sitzungspapiere für den öffentlichen Teil der sechsten Sitzung des IFRS-Fachausschusses am 2./3.7.2012 stehen zum Download unter www.drsc.de/service bereit.
OLG Stuttgart , Beschluss vom 17.10.2011 - Aktenzeichen 20 W 7/11 (Vorinstanz: LG Stuttgart - 31 O 32/07 KfH AktG - 06.03.2008 ) Amtliche Leitsätze: 1. Galt zum Bewertungsstichtag bereits das steuerrechtliche Halbeinkünfteverfahren, ist es
OLG Stuttgart, Beschluss vom 14.09.2011 - Aktenzeichen 20 W 7/08 (Vorinstanz: LG Stuttgart vom 21.04.2008 - Aktenzeichen 34 AktE 5/05 KfH; ) Amtliche Normenkette: SpruchG; AktG § 327f S. 2; Gründe: A. Die Beteiligten streiten im Spruchverfahren
OLG Stuttgart, Beschluß vom 8.7.2011 - 20 W 14/08SachverhaltA. Gegenstand dieses Spruchverfahrens ist die Bestimmung einer angemessenen Abfindung für die Minderheitsaktionäre der zwischenzeitlich in eine GmbH umgewandelten N. AG (NWS, Antragsgegnerin
OLG Köln, Urteil vom 28.02.2012 - Aktenzeichen 4 UF 186/11 (Vorinstanz: AG Brühl vom 05.07.2011 - Aktenzeichen 33 F 322/99; ) Redaktionelle Leitsätze: Der Firmenwert eines Versicherungsmaklerbüros ist nicht nach dem Substanzwert, sondern nach dem
OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 05.03.2012 - Aktenzeichen 21 W 11/11 (Vorinstanz: LG Frankfurt/Main - Aktenzeichen 3/5 O 17/10; ) Amtliche Leitsätze: 1. Zur Überprüfbarkeit von Ertragsprognosen im Rahmen eines Spruchverfahrens.2. Zur Ermittlung