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BFH, Urteil vom 27.1.2010 - I R 103/08-------------------------------------------------------LEITSATZFür die ab dem Jahr 2002 an die VBL abzuführenden sog. Sanierungsgelder waren in den Bilanzen der an der VBL Beteiligten zum 31.12.2001 keine
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BMF, Schreiben vom 2.3.2010 - IV D 4 - S 2232/0Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung des Wirtschaftsguts Baumbestand das Folgende:A.