WPK: Liste der häufig gestellten Fragen zu §§ 8a und 13b WPO aktualisiert
Die Liste der häufig gestellten Fragen zu §§ 8a und 13b WPO auf der Homepage der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) wurde zum Stand 20.5.2010 aktualisiert. Sie steht unter http://www.wpk.de/examen/referenzrahmen_curricula.asp zur Verfügung. Die Vorschriften regeln weitere Zugangswege zum Wirtschaftsprüferberuf. § 8a WPO eröffnet die Möglichkeit, Studiengänge einzurichten, die gezielt auf den Beruf des Wirtschaftsprüfers hinführen. Nach § 13b WPO können Prüfungsleistungen, die im Rahmen einer Hochschulausbildung erbracht worden sind, auf die Prüfungsgebiete „Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre“ und „Wirtschaftsrecht“ im Wirtschaftsprüferexamen angerechnet werden.
(www.wpk.de)