WPK: Transparenzberichte gemäß § 55c WPO zum 31.3.2010
Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse i. S. d. § 319a HGB durchführen, haben gemäß § 55c WPO jährlich einen Transparenzbericht zu veröffentlichen. Die aktuellen Transparenzberichte mussten bis zum Ablauf des ersten Quartals 2010 im Internet veröffentlicht bzw. bei der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hinterlegt werden.
Unter www.wpk.de/transparenzberichte stehen die Berichte entweder über Querverweise oder – in Fällen der Hinterlegung bei der WPK – zum unmittelbaren Herunterladen zur Verfügung.