BAG, Urteil vom 21.11.2013 - 6 AZR 89/12 SachverhaltDie Parteien streiten darüber, ob sich der Stufenaufstieg des Klägers im tariflichen Entgeltsystem der Beklagten durch die Inanspruchnahme von Elternzeit verzögert hat.Auf das Arbeitsverhältnis der
BAG, Urteil vom 26.9.2013 - 8 AZR 650/12 SachverhaltDie Parteien streiten noch über einen Entschädigungsanspruch des Klägers, der sich wegen seiner Behinderung benachteiligt sieht.Der 1953 geborene Kläger ist schwerbehindert mit einem Grad der
BAG, Urteil vom 15.10.2013 - 9 AZR 572/12 SachverhaltDie Parteien streiten über die Begründung eines Arbeitsverhältnisses.Zwischen den Parteien bestand bis zum 31. Dezember 1998 ein Arbeitsverhältnis. Die Klägerin erbrachte im Rahmen einer
BAG, Urteil vom 13.11.2013 - 10 AZR 848/12 SachverhaltDie Parteien streiten über einen Anspruch auf Sonderzahlung für das Jahr 2010.Der Kläger war nach seiner bei der Beklagten absolvierten Berufsausbildung ab Januar 2006 als Controller auf der
BAG, Urteil vom 12.11.2013 - 3 AZR 356/12 SachverhaltDie Parteien streiten darüber, ob der Beklagte der Klägerin Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu gewähren hat.Die im November 1944 geborene Klägerin war vom 26. Februar 1996 bis zum 30.
BAG, Urteil vom 12.11.2013 - 3 AZR 274/12 SachverhaltDie Parteien streiten über die Wirksamkeit eines Teilwiderrufs der dem Kläger erteilten Versorgungszusage.Der 1946 geborene Kläger war vom 1. März 1975 bis zum 17. September 1997 bei der Beklagten
BAG, Urteil vom 29.8.2013 - 2 AZR 273/12 SachverhaltDie Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen sowie einer hilfsweise ausgesprochenen ordentlichen Kündigung.Die Klägerin war bei der Beklagten und deren Rechtsvorgängerin seit
BAG, Urteil vom 19.12.2013 - 6 AZR 190/12 Amtliche Leitsätze1. Eine ordentliche Kündigung, die einen Arbeitnehmer, auf den das Kündigungsschutzgesetz (noch) keine Anwendung findet, aus einem der in § 1 AGG genannten Gründe diskriminiert, ist nach §
BAG, Beschluss vom 15.10.2013 - 1 ABR 31/12 Amtlicher LeitsatzDer Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, die Nutzung eines für dienstliche Zwecke eingerichteten E-Mail Accounts durch die bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer zu Zwecken des Arbeitskampfs zu
BAG, Urteil vom 20.6.2013 - 6 AZR 805/11 Amtlicher LeitsatzEine Kündigung ist bestimmt und unmissverständlich zu erklären. Der Empfänger einer ordentlichen Kündigung muss erkennen können, wann das Arbeitsverhältnis enden soll. Dafür genügt bei einer
BAG, Versäumnisurteil vom 11.7.2013 - 2 AZR 597/12 SachverhaltDie Parteien streiten - noch - über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung und Vergütungsansprüche aus Annahmeverzug.Der Kläger ist bei der Beklagten - einem Zeitarbeitsunternehmen -
BAG, Urteil vom 3.7.2013 - 4 AZR 476/12 SachverhaltDie Parteien streiten über einen Vergütungsanspruch des Klägers.Der Kläger ist seit 1995 bei der Beklagten in deren Werk in S als Ziegeleiarbeiter beschäftigt. Der schriftliche Arbeitsvertrag lautet
BAG, Urteil vom 23.10.2013 - 5 AZR 556/12 SachverhaltDie Parteien streiten über Differenzvergütung unter dem Gesichtspunkt des equal pay.Die 1963 geborene Klägerin war vom 21. Juli 2010 bis zum 28. Februar 2011 bei der Beklagten, die gewerblich
BAG, Urteil vom 17.10.2013 - 8 AZR 763/12 SachverhaltDie Parteien streiten darüber, ob zwischen ihnen ein Arbeitsverhältnis bestanden hat, das durch eine ordentliche betriebsbedingte Kündigung der Beklagten beendet worden ist.Die in M ansässige
BAG, Urteil vom 6.11.2013 - 7 AZR 96/12 SachverhaltDie Parteien streiten darüber, ob die Befristung des letzten zwischen ihnen abgeschlossenen Arbeitsvertrages wirksam ist, sowie daran geknüpft über eine Weiterbeschäftigung der Klägerin.Die Klägerin
BAG, Urteil vom 4.12.2013 - 7 AZR 468/12 SachverhaltDie Parteien streiten darüber, ob das zwischen ihnen begründete Arbeitsverhältnis aufgrund Befristung am 31. Mai 2011 geendet hat.Die Parteien schlossen am 15. Juni 2009 einen befristeten
BAG, Urteil vom 17.10.2013 - 8 AZR 742/12 SachverhaltDie Parteien streiten um einen Entschädigungsanspruch, weil sich die Klägerin wegen ihres Geschlechts benachteiligt sieht.Die 1981 geborene, verheiratete Klägerin nahm am 6. Juli 2010 eine bis 5.
LAG Nürnberg, Urteil vom 4.9.2013 - 4 Sa 112/13 Amtlicher LeitsatzVerträge mit wissenschaftlichen Mitarbeitern einer Universität zum Zweck der Promotion und einer sich anschließenden weiteren wissenschaftlichen Qualifikation können gem. § 2 Abs. 1
Das Arbeitszeitgesetz soll vor allem der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei der Gestaltung der Arbeitszeit dienen. Die Neuauflage des bewährten Kommentars berücksichtigt die aktuellen Entwicklungen des Arbeitslebens und integriert die Rechtsprechung seit der Vorauflage 2009. mehr...