KG Berlin, Beschluss vom 31.10.2007 - 2 W 14/06Sachverhalt: A. Die Beschwerdeführerin und die Beschwerdegegner zu 1. bis 12. sind oder waren Aktionäre der Antragsgegnerin zu 1. Am 1.7.2004 beschloss die Hauptversammlung der Antragsgegnerin zu 1.,
AG Plön, Urteil vom 10.12.2007 - 2 C 650/07Leitsätze:1. Eine „SCHUFA"-Meldung darf nur bei vertragswidrigem Verhalten des Schuldners und nur nach Abwägung der betroffenen Interessen erfolgen. 2. Dies führt in aller Regel und auch hier dazu, dass
LG München I, Urteil vom 31.1.2008 - 5 HK O 19782/06Leitsätze:a. Legt eine Aktiengesellschaft einen Vertrag über die Veräußerung von Aktien ihrer Hauptversammlung zur Zustimmung vor, dessen Abschluss auf einer mit einer anderen
Gericht: Bundesgerichtshof Beschluss verkündet am 17.01.2008 Aktenzeichen: III ZR 320/06 Rechtsgebiete: ZPO Vorschriften: ZPO § 580 Nr. 6 ZPO § 1025 a) Das Verbot, eine schiedsbefangene Gegenforderung im Wege der Aufrechnung vor dem
Gericht: Bundesgerichtshof Urteil verkündet am 18.12.2007 Aktenzeichen: X ZR 137/04 Rechtsgebiete: BGB Vorschriften: BGB § 164 Sofern bei Vertragsschluss nicht weitere Umstände vorliegen, führt allein der Umstand, dass innerhalb eines
LG Mannheim, Urteil vom 8.3.2007 - 23 O 10/06 Leitsatz (des Verfassers):Die von § 51 Abs. 1 S. 1 GmbHG geforderte Form des „eingeschriebenen Briefes" für die Einladung der Gesellschafter zu einer Gesellschafterversammlung wird auch durch ein
BGH, Urteil vom 6.12.2007 - IX ZR 113/06 Leitsatz:Zur Frage des Bargeschäfts bei Leistungen eines Rechtsanwalts, den der Schuldner mit der Stellung des Insolvenzantrages und der Entwicklung eines Insolvenzplanes beauftragt hat.InsO § 142Sachverhalt:
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 30.1.2008 - 23 U 38/05 Vorinstanz: LG Frankfurt a.M. - 2-23 O 474/03Orientierungssatz: Keine Anhaltspunkte für Sicherheitsmängel des PIN-Verschlüsselungssystems bei GeldausgabeautomatenBGB 242; ZPO 286 Sachverhalt:Auf
BGH, Urteil vom 10.12.2007 - II ZR 199/06 Leitsatz:Die Anrechnung der vom außenstehenden Aktionär auf der Grundlage des Gewinnabführungsvertrages empfangenen Ausgleichszahlungen (§ 304 AktG) auf die Abfindungszinsen (§ 305 Abs. 3 Satz 3 AktG) ist
BGH, Urteil vom 20.12.2007 - I ZR 205/04 Vorinstanz: LG Berlin vom 30.10.2001 - 103 O 109/01; KG Berlin vom 9.11.2004 - 5 U 300/01Leitsätze:a) Im Rahmen des § 73 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a Fall 1 AMG ist nicht allein die in Deutschland und in dem anderen
Gericht: Oberlandesgericht Frankfurt Beschluss verkündet am 20.12.2007 Aktenzeichen: 11 W 58/07 Rechtsgebiete: UrhG Vorschriften: UrhG § 97 Auch wenn Urheberrechtsverletzungen im Internet häufig vorkommen und darüber in den Medien umfangreich
Gericht: Oberlandesgericht Celle Urteil verkündet am 07.11.2007 Aktenzeichen: 3 U 152/07 Rechtsgebiete: BGB Vorschriften: BGB § 307 Abs. 1 BGB § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB § 670 Unzulässigkeit von pauschalen Vergütungsklauseln für die
Gericht: Bundesgerichtshof Urteil verkündet am 05.12.2007 Aktenzeichen: XII ZR 148/05 Rechtsgebiete: BGB Vorschriften: BGB § 130 Wird ein Schriftstück erst am 31. Dezember nachmittags in den Briefkasten eines Bürobetriebes geworfen, in dem
Gericht: Bundesgerichtshof Urteil verkündet am 12.12.2007 Aktenzeichen: VIII ZR 187/06 Rechtsgebiete: BGB Vorschriften: BGB § 307 Abs. 1 Satz 1 Ba Gewährt ein Fahrzeughersteller Neuwagenkäufern zusätzlich zu den gesetzlichen
Gericht: Bundesgerichtshof Urteil verkündet am 04.12.2007 Aktenzeichen: VI ZR 241/06 Rechtsgebiete: BGB Vorschriften: BGB § 249 Fb Steht nach Beschädigung eines gewerblich genutzten Kraftfahrzeugs dem Geschädigten ein gleichwertiges
Gericht: Bundesgerichtshof Beschluss verkündet am 12.11.2007 Aktenzeichen: II ZR 293/06 Rechtsgebiete: BGB Vorschriften: BGB § 749 BGB § 242 Cd a) Der Anspruch auf Aufhebung einer Gemeinschaft kann stillschweigend ausgeschlossen werden.
Die aktuelle weltweite Ausnahmesituation bringt für Unternehmen und für Einzelpersonen ein gesteigertes Informationsbedürfnis zu allen Rechtsfragen rund um Corona mit sich. Melden Sie sich für den neuen Newsletter "Corona Rechtsinformation powered by Betriebs-Berater" an.